Hallo liebes CC-Forum-Team!
Ich habe mich für den Master Erziehungs- und Bildungswissenschaft beworben, hatte zu dem Zeitpunkt aber noch kein Bachelor-Zeugnis. Jetzt habe ich mein Zeugnis erhalten. Macht es Sinn, es jetzt sofort nachzureichen oder soll ich damit warten bis ich den Bescheid bekommen habe? (Beeinflusst das evtl. die Chance, angenommen zu werden?)
Und wie und wo reiche ich das Zeugnis nach?
Den Bachelor habe ich nicht an der Uni Hamburg gemacht.
Dankeschön und viele Grüße!
Liebe Sophie,
da Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein abgeschlossenes Erststudium hatten, gehe ich davon aus, dass Sie sich mit der Durchschnittsnote eines aktuellen Transcript of Records an der Uni Hamburg beworben haben. Diese Durchschnittsnote wird beim Auswahlverfahren berücksichtigt. Auch wenn Sie jetzt Ihr Abschlusszeugnis haben, hat dies keine positiven oder negativen Auswirkungen auf Ihre Zulassungschance, da Sie sich mit der Note des Transcript of Records beworben haben.
Daher reichen Sie, sofern Sie einen Studienplatz erhalten, das aktuelle Transcript of Records mit der Durchschnittsnote aus der Bewerbung zusammen mit Ihren Unterlagen an der Uni Hamburg beim Team Bewerbung und Zulassung ein. Die Bescheide für die Masterstudiengänge werden am 16.08. veröffentlicht. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, haben Sie im Hauptverfahren 14 Tage Zeit, um sich an der Uni Hamburg einzuschreiben. Es ist völlig ausreichend, wenn Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusszeugnisses zur Einschreibung an der Uni Hamburg einreichen.
Informationen zur Einschreibung und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Da einige Unterlagen amtlich beglaubigt werden müssen, finden Sie Informationen zur Beglaubigung unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
da Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein abgeschlossenes Erststudium hatten, gehe ich davon aus, dass Sie sich mit der Durchschnittsnote eines aktuellen Transcript of Records an der Uni Hamburg beworben haben. Diese Durchschnittsnote wird beim Auswahlverfahren berücksichtigt. Auch wenn Sie jetzt Ihr Abschlusszeugnis haben, hat dies keine positiven oder negativen Auswirkungen auf Ihre Zulassungschance, da Sie sich mit der Note des Transcript of Records beworben haben.
Daher reichen Sie, sofern Sie einen Studienplatz erhalten, das aktuelle Transcript of Records mit der Durchschnittsnote aus der Bewerbung zusammen mit Ihren Unterlagen an der Uni Hamburg beim Team Bewerbung und Zulassung ein. Die Bescheide für die Masterstudiengänge werden am 16.08. veröffentlicht. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, haben Sie im Hauptverfahren 14 Tage Zeit, um sich an der Uni Hamburg einzuschreiben. Es ist völlig ausreichend, wenn Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusszeugnisses zur Einschreibung an der Uni Hamburg einreichen.
Informationen zur Einschreibung und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Da einige Unterlagen amtlich beglaubigt werden müssen, finden Sie Informationen zur Beglaubigung unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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