Hallo liebes Forum,
ich habe nach der Realschule eine Ausbildung zum Chemisch-Technischen-Assistenten gemacht, habe in diesem Beruf kanpp 6 Jahre gearbeitet und im Anschluss sowohl das Fachabitur nachgeholt sowie das Studium der BT. Verfahrenstechnik(FH) abgeschlossen.
Nach dem Abschluss arbeite ich bereits seit mehr als 12 Monaten in dem Fachbereich und interessiere mich für das Berufsschullehramt Fachrichhtung Chemietechnik.
Ist es mit der Kombination möglich direkt in den Master in Hamburg einzusteigen? bzw. was müsste nachgeholt werden.
Vielen Dank
Liebe(r) chemtem,
an der Uni Hamburg ist eine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen ein für das Lehramt qualifizierender Bachelorabschluss, der den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für lehrerbildende Studiengänge entspricht. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen des Studiengangs Master of Education finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html. Ihr Erststudium erfüllt diese Zulassungsvoraussetzung nicht. Daher können Sie sich nicht direkt für den Masterstudiengang bewerben, sondern müssen vorab den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufliche Schulen absolvieren. Die Möglichkeiten Leistungen nachzuholen, besteht an der Uni Hamburg nicht.
Von Ihren angegebenen Abschlüssen stellt nur das abgeschlossene Studium an der FH eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Sie müssen sich also mit der Abschlussnote des Studiums als Hochschulzugangsberechtigung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen an der Uni Hamburg bewerben.
Wenn Sie einen Studienplatz im Bachelorstudium erhalten, können Ihnen aber Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auch unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... xamen.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
an der Uni Hamburg ist eine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen ein für das Lehramt qualifizierender Bachelorabschluss, der den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für lehrerbildende Studiengänge entspricht. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen des Studiengangs Master of Education finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html. Ihr Erststudium erfüllt diese Zulassungsvoraussetzung nicht. Daher können Sie sich nicht direkt für den Masterstudiengang bewerben, sondern müssen vorab den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufliche Schulen absolvieren. Die Möglichkeiten Leistungen nachzuholen, besteht an der Uni Hamburg nicht.
Von Ihren angegebenen Abschlüssen stellt nur das abgeschlossene Studium an der FH eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Sie müssen sich also mit der Abschlussnote des Studiums als Hochschulzugangsberechtigung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen an der Uni Hamburg bewerben.
Wenn Sie einen Studienplatz im Bachelorstudium erhalten, können Ihnen aber Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auch unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... xamen.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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