Sehr geehrte Damen und Herren,
im WiSe 2016/17 und SoSe 2017 studierte ich Lehramt an Gymnasien mit den UF Biologie und Mathematik in UHH. Ich habe zum WiSe 2017/18 mein Studiengang gewechselt. Ich werde Lehramt für Sonderpädagogik mit dem UF Biologie in UHH studieren.
1. Frage:
Muss ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) sowie den Krankenversicherungsnachweis erneut schicken? Beide hat die UHH schon vor einem Jahr erhalten. Dies gilt auch für den Nachweis der Teilnahme am Self Assessment.
2a. Frage:
Welche Leistungen vom vorherigen Studiengang können anerkannt werden? D.h. können nur Prüfungsergebnisse anerkannt werden oder können auch Teilnahmen von Vorlesungen oder Seminaren ohne Prüfungensleistungen anerkannt werden?
2b. Frage:
Wo erhalte ich Bescheinigungen von meinen Studienleistungen? Wie kann ich Regelmäßige Teilnahmen
+ Vor- und Nachbereitungen von Vorleseungen und Seminar ohne Prüfungensleistungen nachweisen?
Mit freundlichen Grüßen.
Liebe(r) mrrtr,
auch wenn Sie bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind, müssen Sie aus verfahrenstechnischen Gründen die Unterlagen erneut einreichen. Das betrifft auch den Nachweis der Teilnahme am Self-Assessment. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung.
Es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.
Eine Übersicht Ihrer in STiNE eingetragenen Leistungen finden Sie in STiNE unter „Studium“ in der Rubrik „Prüfungen“. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an die Studienbüros der jeweiligen Fächer.
Ob und wie Ihnen regelmäßige Teilnahmen ohne Prüfungsleistungen angerechnet werden können, stimmen Sie bitte auch mit dem jeweiligen Fachbereich ab.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
auch wenn Sie bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind, müssen Sie aus verfahrenstechnischen Gründen die Unterlagen erneut einreichen. Das betrifft auch den Nachweis der Teilnahme am Self-Assessment. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung.
Es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.
Eine Übersicht Ihrer in STiNE eingetragenen Leistungen finden Sie in STiNE unter „Studium“ in der Rubrik „Prüfungen“. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an die Studienbüros der jeweiligen Fächer.
Ob und wie Ihnen regelmäßige Teilnahmen ohne Prüfungsleistungen angerechnet werden können, stimmen Sie bitte auch mit dem jeweiligen Fachbereich ab.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrter Herr Gautzsch,
danke für Ihre Antwort.
Wie alt darf die Versicherungsbescheinigung sein? Ich hätte noch das Orginaldokument meiner Krankenversicherung vom September 2016.
Mit freundlichen Grüßen.
danke für Ihre Antwort.
Wie alt darf die Versicherungsbescheinigung sein? Ich hätte noch das Orginaldokument meiner Krankenversicherung vom September 2016.
Mit freundlichen Grüßen.
Liebe(r) mrrtr,
Sie können den Krankenversicherungsnachweis von 2016 einreichen. Sollte der Nachweis nicht aktuell genug sein, werden Sie vom Team Bewerbung und Zulassung noch einmal aufgefordert einen aktuellen Nachweis einzureichen. Ihre Immatrikulation ist dadurch nicht gefährdet.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie können den Krankenversicherungsnachweis von 2016 einreichen. Sollte der Nachweis nicht aktuell genug sein, werden Sie vom Team Bewerbung und Zulassung noch einmal aufgefordert einen aktuellen Nachweis einzureichen. Ihre Immatrikulation ist dadurch nicht gefährdet.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg