Moin,
bis wann muss man die Nachweise für Bewegungswissenschaften ( Sporteignungsprüfung, Ärztliche Bescheinigung, Sportabzeichen usw. ) einreichen?
Zusammen mit dem Immatrikulationsantrag zum 23.08.17 ?
Kann man sie auch nachreichen?
Freue mich über Antworten!
Viele Grüße
Liebe(r) mats.tokarek,
die von Ihnen genannten Nachweise müssen zur Immatrikulation (also bis spätestens 23.08.) beim Team Bewerbung und Zulassung amtlich beglaubigt eingereicht werden: https://www.bw.uni-hamburg.de/de/studiu ... mma#262783.
Eine Nachreichung der Nachweise ist nicht möglich.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die von Ihnen genannten Nachweise müssen zur Immatrikulation (also bis spätestens 23.08.) beim Team Bewerbung und Zulassung amtlich beglaubigt eingereicht werden: https://www.bw.uni-hamburg.de/de/studiu ... mma#262783.
Eine Nachreichung der Nachweise ist nicht möglich.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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