Hallo!
Ich werde im kommenden Wintersemester Spanisch im Nebenfach studieren. Eine Bescheinigung für die absolvierten Schulstunden in Spanisch, während der Schulzeit, habe ich bereits. Muss ich jenes Schreiben nun noch amtlich beglaubigen lassen?
Mit freundlichen Grüßen,
Nele
Liebe Nele,
Ja, das müssen Sie. Hinweise zur amtlichen Beglaubigung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ja, das müssen Sie. Hinweise zur amtlichen Beglaubigung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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