Hallo, ich bin noch kein Student, aber zum Wintersemester 17/18 für Bewegungswissenschaften angenommen.
In der Anmeldung über Stine steht:
„Im Falle der Anerkennung einer Sporteignungsprüfung dürfen die Nachweise auch älter als zwei Jahre sein, dies gilt nicht für die ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, die auch dann nicht älter als 3 Monate sein darf."
In der Satzung steht nur, dass die Nachweise nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.
Ich habe den Sporteignungstest in Hamburg bestanden und möchte nun wissen, ob meine Erste Hilfe Bescheinigung von 2013 noch gültig ist oder ob ich noch einen Kurs belegen muss.
Vielen Dank
Flemming
Liebe(r) Flemming,
in ihrem Fall gilt die Frist für die Gültigkeit der Nachweise von 2 Jahren (Stichtag 01.06. eines jeden Jahres), da sich die von Ihnen zitierte Regelung in STiNE nur auf solche Fälle bezieht, in der es um Anerkennungen von Sporteignungsprüfungen geht, die an anderen Hochschulen absolviert wurden. Da Sie Ihre Sporteignungsprüfung in Hamburg absolviert haben, trifft die Regelung nicht auf Sie zu.
Somit ist Ihr Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe) aus dem Jahr 2013 nicht mehr als Nachweis an der Uni Hamburg gültig.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
in ihrem Fall gilt die Frist für die Gültigkeit der Nachweise von 2 Jahren (Stichtag 01.06. eines jeden Jahres), da sich die von Ihnen zitierte Regelung in STiNE nur auf solche Fälle bezieht, in der es um Anerkennungen von Sporteignungsprüfungen geht, die an anderen Hochschulen absolviert wurden. Da Sie Ihre Sporteignungsprüfung in Hamburg absolviert haben, trifft die Regelung nicht auf Sie zu.
Somit ist Ihr Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe) aus dem Jahr 2013 nicht mehr als Nachweis an der Uni Hamburg gültig.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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