Liebes Uni Hamburg Team,
heute habe ich den Ablehnungsbescheid (LaB WiWi+Deu) erhalten.
Da ich einen Härtefallantrag gestellt habe, folgende Fragen:
Wie kann ich sehen, welche Chancen ich im Nachrückverfahren habe?
Bei der Leistung sowie der Wartezeit ist der Listenplatz nachvollziehbar, zumal ja auch eine Übersicht verfügbar ist, bis zu welchem Rang Bewerber berücksichtigt worden sind.
Bei dem Härtefall heißt es:
Auswahlwert: 37,1000 (bei allen Teilstudiengängen)
Listenplatz: bspw. 2
1. Was sagt mir dieser Auswahlwert?
2. Zum Listenplatz / Beispielwert 2
- Das bedeutet, dass noch 2 andere Bewerber vor mir sind...?
- Diese 2 Bewerber müssten Härtefälle sein und abspringen...?
- Auch hier haben Personen mit gesundheitlichen Gründen (den familiärer) Vorrang...?
3.
Was mich noch wundert:
Beim Studiengang Erziehungswissenschaften habe ich den Listenplatz 1 belegt (bei den Unterrichtsfächern etwas schlechter).
Jeder, der jedoch Lehramt studiert, muss doch zwingend Erziehungswissenschaften belegen, während sich alle Bewerber dann auf die Unterrichtsfächern "aufteilen".
Sprich: In Erziehungswissenschaften muss doch die Bewerber-/Härtefallquote zwingend am höchsten sein, oder?
Wie kann es dann sein, dass mein Ranking bei den Unterrichtsfächern schlechter ausfällt (wenn dort weniger Härtefallanträge eingehen) als bei den Erziehungswissenschaften?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
Helmar
Lieber Helmar,
Grundsätzlich muss ich vorweg sagen, dass sich über die Chancen, in einem Lehramtsstudiengang einen Platz über das Nachrückverfahren zu bekommen, keine belastbaren Aussagen treffen lassen. Eine Erläuterung dazu finden Sie in diesem Forum hier: viewtopic.php?f=26&t=4209 Was dort über Noten- bzw. Wartezeitwerte gesagt wird, gilt genauso für die Härtefallquote.
Und nun zu Ihren konkreten Fragen, die ich der Einfachheit halber zitiere:
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Grundsätzlich muss ich vorweg sagen, dass sich über die Chancen, in einem Lehramtsstudiengang einen Platz über das Nachrückverfahren zu bekommen, keine belastbaren Aussagen treffen lassen. Eine Erläuterung dazu finden Sie in diesem Forum hier: viewtopic.php?f=26&t=4209 Was dort über Noten- bzw. Wartezeitwerte gesagt wird, gilt genauso für die Härtefallquote.
Und nun zu Ihren konkreten Fragen, die ich der Einfachheit halber zitiere:
Nein. Dieser Wert gibt den tatsächlichen Rang an. Die Zulassung erfolgte lediglich bis zu einem Rang, der darüber liegt.
Nein, die Anzahl der Personen, die abspringen müsste, lässt sich hieraus nicht ermitteln.
Das Ranking orientiert sich ausschließlich an der Schwere der Härtegründe, gesundheitliche oder vergleichbar schwerwiegende Gründe haben erste Priorität. Das gilt sowohl für das Hauptverfahren wie auch etwaige Nachrückverfahren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rbung.pdf
Das kann verschiedene Ursachen haben: Zum einen ist die Anzahl der zu vergebenen Plätze in Erziehungswissenschaft natürlich am höchsten. Zum anderen wird in jedem Fach versucht, auch für anerkannte Härtefälle den Studienplatz zunächst nach Leistung und Wartezeit zu vergeben. Ist dies möglich, wird der anerkannte Härtefall unabhängig vom Schweregrad von der Härtefallliste gestrichen, damit Härtefälle mit schlechteren Zulassungsschancen auf den anderen Quoten bessere Chancen in der Härtequote haben. Dieser Effekt wirkt sich auf den Ranglisten der Erziehungswissenschaft aufgrund der Tatsache, dass hier sämtliche Bewerbungen berücksichtigt werden, am stärksten aus.Helmar hat geschrieben: ↑Mi 9. Aug 2017, 19:23 3.
Was mich noch wundert:
Beim Studiengang Erziehungswissenschaften habe ich den Listenplatz 1 belegt (bei den Unterrichtsfächern etwas schlechter).
Jeder, der jedoch Lehramt studiert, muss doch zwingend Erziehungswissenschaften belegen, während sich alle Bewerber dann auf die Unterrichtsfächern "aufteilen".
Sprich: In Erziehungswissenschaften muss doch die Bewerber-/Härtefallquote zwingend am höchsten sein, oder?
Wie kann es dann sein, dass mein Ranking bei den Unterrichtsfächern schlechter ausfällt (wenn dort weniger Härtefallanträge eingehen) als bei den Erziehungswissenschaften?
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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