Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung Zweitstudium
Hallo!
Ich werde nun ab Oktober mein Zweitstudium an der Uni HH beginnen. Meine Masterarbeit meines Erststudiums habe ich vor 6 Wochen abgegeben. Es sollte also nicht mehr lange dauern, bis ich ein Ergebnis sowie auch das Zeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung erhalte.

Ich habe gelesen, dass ich Letztere nachreichen kann. Jedoch verstehe ich unter dem Link die Aussage: "Die Exmatrikulationsbescheinigung kann innerhalb von 10 Tagen nachgereicht werden" nicht. Innerhalb von 10 Tagen nach was? Nach meiner Immatrikulation oder nach Beginn des Semesters? Gibt es keine konkrete Frist?

Vielen Dank und viele Grüße
Christina
Re: Exmatrikulationsbescheinigung Zweitstudium
Liebe Christina,

wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten und sich an der anderen Uni bis zum 01.Oktober exmatrikuliert haben, reichen Sie dann die Exmatrikulationsbescheinigung nach. Wenn Ihre Exmatrikulationsbescheinigung zur Einschreibung noch nicht vorliegt, ist Ihre Einschreibung nicht gefährdet. Sobald Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht haben, werden Sie endgültig in den Studiengang an der Uni Hamburg eingeschrieben.

Ein Fall müssen Sie aber noch beachten. Wenn Sie sich noch einmal für das Wintersemester an der anderen Uni einschreiben, müssen Sie einen formlosen Antrag zur kurzeitigen Überlappung zweier Studien zur Immatrikulation mit einreichen: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium (Nur der Absatz zur „kurzfristigen Überlappung“ ist für Sie relevant).

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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