Hallo,
Ich werde Spanisch als Nebenfach studieren und muss dementsprechend einen Sprachnachweis mitschicken für die Immatrikulation.
Auf meinem Abiturzeugnis steht "Spanisch B1/B2" bei meinen Sprachkenntnissen. Am Gymnasium hat man mir vor einigen Monaten gesagt, das würde reichen als Beweis der 300 Unterrichtsstunden. Stimmt das?
Danke,
Sayward
Hallo Sayward,
Das stimmt in Bezug auf die Einschreibung an der Uni Hamburg leider nicht. Sie müssen sich also, sofern Sie Spanisch nicht als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt hatten, von Ihrer Schule noch einmal einen gesonderten Nachweis über die 300 Unterrichtsstunden ausstellen lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das stimmt in Bezug auf die Einschreibung an der Uni Hamburg leider nicht. Sie müssen sich also, sofern Sie Spanisch nicht als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt hatten, von Ihrer Schule noch einmal einen gesonderten Nachweis über die 300 Unterrichtsstunden ausstellen lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nur sind jetzt leider Sommerferien und am Gymnasium ist niemand erreichbar bis nach Ende der Abgabefrist. Ich weiß, dass die Schule mir eine solche Bescheinigung wohl ausstellen wird, so wurde es mir gesagt, nur kann dies erst Ende August passieren.
Kann das Abiturzeugnis, auf dem Spanisch B1/B2 steht, bis dahin genügen? Ich würde den 300 Stunden Nachweis schnellstmöglich nachreichen.
Danke!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nur sind jetzt leider Sommerferien und am Gymnasium ist niemand erreichbar bis nach Ende der Abgabefrist. Ich weiß, dass die Schule mir eine solche Bescheinigung wohl ausstellen wird, so wurde es mir gesagt, nur kann dies erst Ende August passieren.
Kann das Abiturzeugnis, auf dem Spanisch B1/B2 steht, bis dahin genügen? Ich würde den 300 Stunden Nachweis schnellstmöglich nachreichen.
Danke!
Hallo Sayward,
Ein Nachreichen des Sprachnachweises ist leider nicht möglich, da es sich bei der Immatrikulationsfrist um eine Ausschlussfrist handelt. Sie müssen also versuchen, vor dem Ende der Frist jemanden an Ihrer Schule zu erreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Nachreichen des Sprachnachweises ist leider nicht möglich, da es sich bei der Immatrikulationsfrist um eine Ausschlussfrist handelt. Sie müssen also versuchen, vor dem Ende der Frist jemanden an Ihrer Schule zu erreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
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