Guten Abend.
Ich habe die E-Mail bekommen, dass ich für das Wintersemester 2017/2018 an der Uni Hamburg zugelassen bin. In der E-Mail steht:
"Zur Studienplatzannahme ist der ausgefüllte und unterschriebene Immatrikulationsantrag innerhalb der im
Zulassungsbescheid angegebenen Frist (14 Tage im Hauptverfahren, 7 Tage bei Zulassung im Nachrückverfahren) an
die Universität Hamburg zurückzusenden (eine Rücksendung per E-Mail genügt nicht!).
Ebenso müssen Sie die in der Bewerbung getätigten Angaben nun zur Einschreibung mit amtlich beglaubigten Kopien,
die Sie dem Immatrikulationsantrag beifügen, belegen.
Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise im Zulassungsbescheid zur amtlichen Beglaubigung und zu den
einzureichenden Unterlagen. Liegt der Immatrikulationsantrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist und mit den
erforderlichen amtlich beglaubigten Nachweisen vor, scheitert Ihre Immatrikulation.
Bitte heften Sie alle bei der Einschreibung einzureichenden Unterlagen oder fügen Sie sie in sonstiger Weise fest zusammen.
Achten Sie darauf, dass der Immatrikulationsantrag obenauf liegt.
Bitte verwenden Sie dabei keine Büroklammern, Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen.
Die Hinweise für die zur Immatrikulation einzureichenden Nachweise zur Krankenversicherung finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/KV
Wollen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz nicht annehmen, müssen Sie nichts weiter veranlassen."
Ich will diesen Studienplatz unbedingt haben. Aber ich bin jetzt schon seit 1 Jahr an dieser Uni immatrikuliert und habe nur mein Studienfach gewechselt. Muss ich die ganzen Unterlagen jetzt also erneut verschicken und erneut einen Immatrikulationsantrag ausfüllen? Oder muss ich jetzt nichts weiter tun, bis das Semester beginnt?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe(r) Anokata,
auch wenn Sie bereits an der Uni Hamburg studieren, müssen Sie bei einem Studienfachwechsel den Immatrikulationsantrag unterschrieben zusammen mit den Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen.
Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung.
Wenn Sie den Immatrikulationsantrag und die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, können Sie auch das Studienfach nicht wechseln und würden im alten Studienfach weiter eingeschrieben bleiben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
auch wenn Sie bereits an der Uni Hamburg studieren, müssen Sie bei einem Studienfachwechsel den Immatrikulationsantrag unterschrieben zusammen mit den Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen.
Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung.
Wenn Sie den Immatrikulationsantrag und die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, können Sie auch das Studienfach nicht wechseln und würden im alten Studienfach weiter eingeschrieben bleiben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin auf folgenden Link gestoßen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf
Beim Unterpunkt "Ich bin an der Uni HH immatrikuliert" (und das bin ich ja auch bereits), steht, dass ich nur den Semesterbeitrag überweisen muss. Meinen alten Immatrikulationsbeitrag und mein Abitur-Zeugnis hat die Uni ja noch.
Außerdem bin ich gerade im Ausland und es ist ein wenig problematisch. Ich könnte den Immatrikulationsantrag hier ausdrucken, aber nicht in der Uni einreichen, innerhalb der nächsten 7 oder 14 Tage, da ich bis Anfang September noch weg bin.
Was soll/kann ich Ihrer Meinung nach tun?
Ich bin auf folgenden Link gestoßen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf
Beim Unterpunkt "Ich bin an der Uni HH immatrikuliert" (und das bin ich ja auch bereits), steht, dass ich nur den Semesterbeitrag überweisen muss. Meinen alten Immatrikulationsbeitrag und mein Abitur-Zeugnis hat die Uni ja noch.
Außerdem bin ich gerade im Ausland und es ist ein wenig problematisch. Ich könnte den Immatrikulationsantrag hier ausdrucken, aber nicht in der Uni einreichen, innerhalb der nächsten 7 oder 14 Tage, da ich bis Anfang September noch weg bin.
Was soll/kann ich Ihrer Meinung nach tun?
Liebe(r) Anokata,
in dem von Ihnen verlinkten Merkblatt zum Studiengangwechsel steht unter „Ich bin an der Uni HH immatrikuliert“:
Die Informationen, die ich Ihnen zu den einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation gab, sind korrekt.
Sie müssen den unterschriebenen Immatrikulationsantrag nicht persönlich einreichen, sondern können den Antrag auch bis spätestens zum im Bescheid genannten Termin an die Uni Hamburg per Post zusenden:
Universität Hamburg
Service für Studierende – Team Bewerbung und Zulassung
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Entscheidend für eine fristgerechte Einreichung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Universität Hamburg, nicht der Poststempel.
Aber zum Immatrikulationsantrag müssen Sie auch noch Unterlagen innerhalb der Frist an der Uni Hamburg einreichen. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung.
Wenn Sie selbst noch im Ausland sind und von dort aus nicht alle Unterlagen schicken können, können Sie auch per Vollmacht eine andere Person beauftragen. Informationen zur Vollmacht finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /vollmacht.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
in dem von Ihnen verlinkten Merkblatt zum Studiengangwechsel steht unter „Ich bin an der Uni HH immatrikuliert“:
Das bedeutet, dass Sie sich nicht im alten Studiengang exmatrikulieren müssen. Wenn Sie den Studienplatz in dem neuen Studiengang erhalten, werden Sie nach der Immatrikulation in den neuen Studiengang umgeschrieben. Das bedeutet nicht, dass Sie keine Unterlagen zur Immatrikulation in den neuen Studiengang einreichen müssen, sondern lediglich, dass Sie sich nicht im alten Studiengang exmatrikulieren müssen. Wenn Sie den Studienplatz im neuen Studiengang nicht erhalten, bleiben Sie automatisch im alten Studiengang weiterhin eingeschrieben.„Ein Studiengangwechsel setzt keine Exmatrikulation voraus, d.h. Sie bleiben zunächst in Ihrem bisherigen Studiengang immatrikuliert. Sollten Sie die Zulassung für Ihren neuen Studiengang bekommen, werden Sie mit der Annahme des neuen Studiengangs für diesen umgeschrieben.“
Das bedeutet, dass Sie sich für den Studiengang, in dem Sie bereits studieren, nicht jedes Semester extra zurückmelden müssen, sondern es ausreichend ist, den Semesterbeitrag zu überweisen, um sich zurückzumelden. Auch hieraus folgt nicht, dass Sie keine Unterlagen zur Immatrikulation in den neuen Studiengang einreichen müssen.„Seit WS 2005/06 erfolgt die Rückmeldung zum folgenden Semester nur noch über die Zahlung des Semesterbeitrags. Kurz nach Eingang des Betrages erhalten Sie die Semesterunterlagen für das nächste Semester“
Die Informationen, die ich Ihnen zu den einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation gab, sind korrekt.
Sie müssen den unterschriebenen Immatrikulationsantrag nicht persönlich einreichen, sondern können den Antrag auch bis spätestens zum im Bescheid genannten Termin an die Uni Hamburg per Post zusenden:
Universität Hamburg
Service für Studierende – Team Bewerbung und Zulassung
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Entscheidend für eine fristgerechte Einreichung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Universität Hamburg, nicht der Poststempel.
Aber zum Immatrikulationsantrag müssen Sie auch noch Unterlagen innerhalb der Frist an der Uni Hamburg einreichen. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung.
Wenn Sie selbst noch im Ausland sind und von dort aus nicht alle Unterlagen schicken können, können Sie auch per Vollmacht eine andere Person beauftragen. Informationen zur Vollmacht finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /vollmacht.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin leider in Asien und es wäre sehr schade, wenn ich meine Reise frühzeitig abbrechen muss.
Ich brauche lediglich 3 Dinge, laut der Checkliste:
1.) Einen ausgefüllten Immatrikulationsantrag (dies sollte kein Problem sein, da ich ihn von einem Freund ausfüllen lassen kann, während wir bei FaceTime sprechen und ich ihm eine Vollmacht gebe)
2. Einen Krankenversicherungsnachweis (diesen könnte ich mir von meiner Krankenkasse per Mail zukommen lassen, an meinen Freund weiterleiten und der würde es dann einfach ausdrucken)
3. Mein Abiturzeugnis.
Hier wird es problematisch, denn bei mir ist niemand zuhause momentan. Im Notfall liegt der Uni aber bereits eine Kopie von meinem Zeugnis vor, da ich dort ja bereits Student bin und mein NC sich ja auch nicht verändert hat.
Was kann ich da Ihrer Meinung nach tun?
Und dann wäre da noch der Semesterbeitrag zu zahlen.
Als Rückmeldefrist für diesen, ist der 1. Oktober angegeben. Bis dahin bin ich längst wieder in Deutschland.
Aber dann steht da noch:
"Der Semesterbeitrag ist innerhalb der Rückmeldefristen zu überweisen, so dass er bis Rückmeldeschluss auf dem Konto der Universität Hamburg eingegangen ist. (Diese Fristen gelten nicht für Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg in diesem Semester erst aufnehmen (Neueinschreiber), hier ist die umgehende Überweisung des Semesterbeitrags Immatrikulationsvoraussetzung)."
Und ich weiß jetzt nicht, ob ich als "Neueinschreiber" zähle oder nicht, denn ich beginne ja in einem neuen Fach.
Bitte helfen Sie mir schnell, damit ich umgehend alle notwendigen Schritte in die Wege leiten kann. Ich will diesen Studienplatz auf keinen Fall verlieren!
Ab dem 3. September werde ich voraussichtlich wieder in Deutschland sein, aber da ist es wahrscheinlich für einige der aufgelisteten Sachen schon zu spät, und ich denke nicht, dass Ausnahmen gestattet sind...
Ich bin leider in Asien und es wäre sehr schade, wenn ich meine Reise frühzeitig abbrechen muss.
Ich brauche lediglich 3 Dinge, laut der Checkliste:
1.) Einen ausgefüllten Immatrikulationsantrag (dies sollte kein Problem sein, da ich ihn von einem Freund ausfüllen lassen kann, während wir bei FaceTime sprechen und ich ihm eine Vollmacht gebe)
2. Einen Krankenversicherungsnachweis (diesen könnte ich mir von meiner Krankenkasse per Mail zukommen lassen, an meinen Freund weiterleiten und der würde es dann einfach ausdrucken)
3. Mein Abiturzeugnis.
Hier wird es problematisch, denn bei mir ist niemand zuhause momentan. Im Notfall liegt der Uni aber bereits eine Kopie von meinem Zeugnis vor, da ich dort ja bereits Student bin und mein NC sich ja auch nicht verändert hat.
Was kann ich da Ihrer Meinung nach tun?
Und dann wäre da noch der Semesterbeitrag zu zahlen.
Als Rückmeldefrist für diesen, ist der 1. Oktober angegeben. Bis dahin bin ich längst wieder in Deutschland.
Aber dann steht da noch:
"Der Semesterbeitrag ist innerhalb der Rückmeldefristen zu überweisen, so dass er bis Rückmeldeschluss auf dem Konto der Universität Hamburg eingegangen ist. (Diese Fristen gelten nicht für Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg in diesem Semester erst aufnehmen (Neueinschreiber), hier ist die umgehende Überweisung des Semesterbeitrags Immatrikulationsvoraussetzung)."
Und ich weiß jetzt nicht, ob ich als "Neueinschreiber" zähle oder nicht, denn ich beginne ja in einem neuen Fach.
Bitte helfen Sie mir schnell, damit ich umgehend alle notwendigen Schritte in die Wege leiten kann. Ich will diesen Studienplatz auf keinen Fall verlieren!
Ab dem 3. September werde ich voraussichtlich wieder in Deutschland sein, aber da ist es wahrscheinlich für einige der aufgelisteten Sachen schon zu spät, und ich denke nicht, dass Ausnahmen gestattet sind...
Liebe(r) Anokata,
in diesem besonderen Fall, empfehle ich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass Sie keinen Zugriff auf Ihre Hochschulzugangsberechtigung haben und bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind. Wir können allerdings nicht sagen, ob es so vom Team Bewerbung und Zulassung akzeptiert wird, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Aber lieber eine Erklärung einreichen, als gar nichts einreichen. Die sichere Variante wäre natürlich, dass Sie einen Weg finden, doch noch Zugriff auf Ihre HZB zu erlangen. Denn auch eine Erklärung garantiert nicht, dass Sie sich für den Studienplatz immatrikulieren können.
Neueinschreiber können innerhalb der Immatrikulationsfrist nicht den Semesterbeitrag überweisen, da Sie noch keinen STiNE-Zugang haben, da Sie diesen erst ca 3-4 Wochen nach der Veröffentlichung der Bescheide erhalten. Für die Überweisung des Semesterbeitrags ist es ausreichend, wenn Sie Anfang September überwiesen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
in diesem besonderen Fall, empfehle ich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass Sie keinen Zugriff auf Ihre Hochschulzugangsberechtigung haben und bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind. Wir können allerdings nicht sagen, ob es so vom Team Bewerbung und Zulassung akzeptiert wird, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Aber lieber eine Erklärung einreichen, als gar nichts einreichen. Die sichere Variante wäre natürlich, dass Sie einen Weg finden, doch noch Zugriff auf Ihre HZB zu erlangen. Denn auch eine Erklärung garantiert nicht, dass Sie sich für den Studienplatz immatrikulieren können.
Neueinschreiber können innerhalb der Immatrikulationsfrist nicht den Semesterbeitrag überweisen, da Sie noch keinen STiNE-Zugang haben, da Sie diesen erst ca 3-4 Wochen nach der Veröffentlichung der Bescheide erhalten. Für die Überweisung des Semesterbeitrags ist es ausreichend, wenn Sie Anfang September überwiesen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg