Guten Tag,
Ich habe mich and der Abteilung Deutsche Litteratur beworben und Französisch als Nebenfach gewählt.
Es wurde mir gefordert, einen Sprachnachweis zu vorstellen. Ich komme aus Senegal, dort lernen wir Französisch ab Kindergaten bis zum Abitur.
Brauche ich unbedingt einen Nachweis zu vorstellen?
Mit freundlichen Grüssen
Papa Dame
Liebe(r) Papa Dame,
ein Nachweis der Französischkenntnisse ist für das Nebenfach zur Immatrikulation an der Uni Hamburg notwendig: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930300.
Die auf der verlinkten Seite angegebenen Informationen zum Nachweis über eine Schule gilt auch für Schulen im Ausland. Wenn Ihnen Ihre Schule in Senegal rechtzeitig bescheinigt, dass Sie 300 Unterrichtsstunden in Französisch absolviert haben, gilt dies als Sprachnachweis. Die Bescheinigung muss aber in Englisch oder Deutsch sein. Ansonsten müssten Sie die Bescheinigung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Wenn aus Ihrem Abiturzeugnis hervorgeht, dass Sie 300 Stunden im Fach Französisch absolviert haben oder das Fach Französisch Teil Ihrer Abiturprüfung war, ist dies als Sprachnachweis auch ausreichend.
Wenn der Nachweis der Französischkenntnisse nicht über die Schule erfolgen kann, müssten Sie bis zur Einschreibung an der Uni Hamburg ein Zertifikat DELF B1 absolvieren und einreichen.
Sollte es Ihnen nicht gelingen einen Französischnachweis innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einen Antrag auf ein zulassungsfreies Nebenfach zu stellen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf.
Wenn Sie die Französischkenntnisse nicht nachweisen und ein anderes zulassungsfreies Nebenfach wählen müssen, können Sie aber während des Studium den Nachweis nachholen und zum Beispiel zum Wintersemester 18/19 das Nebenfach wieder wechseln.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
ein Nachweis der Französischkenntnisse ist für das Nebenfach zur Immatrikulation an der Uni Hamburg notwendig: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930300.
Die auf der verlinkten Seite angegebenen Informationen zum Nachweis über eine Schule gilt auch für Schulen im Ausland. Wenn Ihnen Ihre Schule in Senegal rechtzeitig bescheinigt, dass Sie 300 Unterrichtsstunden in Französisch absolviert haben, gilt dies als Sprachnachweis. Die Bescheinigung muss aber in Englisch oder Deutsch sein. Ansonsten müssten Sie die Bescheinigung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Wenn aus Ihrem Abiturzeugnis hervorgeht, dass Sie 300 Stunden im Fach Französisch absolviert haben oder das Fach Französisch Teil Ihrer Abiturprüfung war, ist dies als Sprachnachweis auch ausreichend.
Wenn der Nachweis der Französischkenntnisse nicht über die Schule erfolgen kann, müssten Sie bis zur Einschreibung an der Uni Hamburg ein Zertifikat DELF B1 absolvieren und einreichen.
Sollte es Ihnen nicht gelingen einen Französischnachweis innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einen Antrag auf ein zulassungsfreies Nebenfach zu stellen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf.
Wenn Sie die Französischkenntnisse nicht nachweisen und ein anderes zulassungsfreies Nebenfach wählen müssen, können Sie aber während des Studium den Nachweis nachholen und zum Beispiel zum Wintersemester 18/19 das Nebenfach wieder wechseln.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe(r) Papa Dame,
hier hat sich leider eine falsche Information eingeschlichen.
Ich bitte die falsche Information zu entschuldigen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
hier hat sich leider eine falsche Information eingeschlichen.
Das gilt nicht für Sie, da dieser Nachweis über das Abitur nur für das deutsche Abitur gilt, aber nicht für Schulen im Ausland.Wenn aus Ihrem Abiturzeugnis hervorgeht, dass Sie 300 Stunden im Fach Französisch absolviert haben oder das Fach Französisch Teil Ihrer Abiturprüfung war, ist dies als Sprachnachweis auch ausreichend.
Diese Information ist aber korrekt. Der Nachweis über die 300 Unterrichtsstunden gilt nicht nur für deutsche Schulen, sondern auch für Schulen im Ausland.Die auf der verlinkten Seite angegebenen Informationen zum Nachweis über eine Schule gilt auch für Schulen im Ausland. Wenn Ihnen Ihre Schule in Senegal rechtzeitig bescheinigt, dass Sie 300 Unterrichtsstunden in Französisch absolviert haben, gilt dies als Sprachnachweis. Die Bescheinigung muss aber in Englisch oder Deutsch sein. Ansonsten müssten Sie die Bescheinigung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
Ich bitte die falsche Information zu entschuldigen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
Ist es nicht das gleiche, wenn ich mein übersetztes Abitur vorstelle, das aus einem offiziell Französisch sprechenden Land(Senegal) kommt ?
Ich habe es schon per Post mit den anderen Unterlagen geschickt...
Ist es nicht das gleiche, wenn ich mein übersetztes Abitur vorstelle, das aus einem offiziell Französisch sprechenden Land(Senegal) kommt ?
Ich habe es schon per Post mit den anderen Unterlagen geschickt...
Liebe(r) Papa Dame,
die Frage können wir Ihnen so nicht beantworten. Das Team Bewerbung und Zulassung wird Ihre Unterlagen zur Einschreibung prüfen und im Einzelfall entscheiden. Wenn Sie noch die Möglichkeit haben, eine Bescheinigung der Schule über 300 Stunden Unterricht Französisch rechtzeitig zu erhalten, würde ich diese sicherheitshalber unter der Angabe Ihrer Bewerbernummer mit einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die Frage können wir Ihnen so nicht beantworten. Das Team Bewerbung und Zulassung wird Ihre Unterlagen zur Einschreibung prüfen und im Einzelfall entscheiden. Wenn Sie noch die Möglichkeit haben, eine Bescheinigung der Schule über 300 Stunden Unterricht Französisch rechtzeitig zu erhalten, würde ich diese sicherheitshalber unter der Angabe Ihrer Bewerbernummer mit einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg