Bearbeitet Nachrück Verfahren und alternativer Studiengang
Guten Tag!

Leider wurde ich für meinen Wunsch Studiengang an der Uni Hamburg (Gesundheitswissenschaften auf Lehramt an berufsbildenden Schulen)
Nicht genommen. Jedoch ist es so, dass ich zum kommenden Semester definitiv studieren will und aus privaten Gründen muss. Meine Fragen sind also:
Ist es möglich sich jetzt noch für einen anderen Studiengang einzuschreiben und dennoch im nachrückverfahren für Gesundheitswissenschaften berücksichtigt zu werden?
Ist es möglich in einem späteren Semester dann in meinen Wunsch Studiengang zu wechseln, sobald ich erst einmal Studentin an der Uni hh bin?

Ich danke im voraus!
Salvina Schmoll
Re: Nachrück Verfahren und alternativer Studiengang
Liebe Frau Schmoll,

die Möglichkeit, sich außerhalb der Bewerbungsfristen zu bewerben, gibt es an der Uni Hamburg nicht. Die Bewerbungsfristen sind bindend, da die Universität anderenfalls im Sinne der Gleichbehandlung aller Bewerber/innen das ganze Jahr über Bewerbungen annehmen und berücksichtigen müsste. Von daher ist es nicht mehr möglich sich für einen anderen Studiengang zum Wintersemester 17/18 zu bewerben.

Wenn Sie den Studienplatz auch nicht in einem möglichen Nachrückverfahren erhalten, ist ein Studienbeginn zum Wintersemester 17/18 nicht möglich.

In dem Fall können Sie sich erst im kommenden Jahr erneut zum Wintersemester an der Uni Hamburg für den Lehramtsstudiengang bewerben.

Ein Wechsel in einen anderen Studiengang ist nicht ohne Bewerbung und Zulassung für den anderen Studiengang möglich.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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