Gelten für die Bewerbung des M. Sc. in Psychologie andere Bewerbungsbedingungen und -chancen, wenn man ein Jahr nach Erhalt des Bachelorabschlusses ausgesetzt (also kein Student) hat? Kommt man da z. Bsp. in einen Wartesemesterbewerberpool rein oder gelten die gleichen Bestimmungen, wie wenn man sich direkt im Bachelor (als Student) bewirbt?
Herzlichen Dank schon für alle Antworten!
Liebe Eli1003,
wenn seit Ihrem abgeschlossenen Bachelorstudium ein Jahr vergangen ist und Sie in der Zeit an keiner staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben waren, erhalten Sie für diese Zeit Wartezeit. Über die Wartezeitquote werden 10 % der Masterstudienplätze vergeben. Die Wartesemester werden automatisch berücksichtigt, Sie haben also quasi eine weitere Chance über die Wartezeitquote einen Masterstudienplatz zu erhalten. Wenn Sie nicht über die Wartezeitquote zugelassen werden können, gelten die gleichen Kriterien zum Auswahlverfahren des Fachbereichs Psychologie: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... logie.pdf (Seite 4).
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn seit Ihrem abgeschlossenen Bachelorstudium ein Jahr vergangen ist und Sie in der Zeit an keiner staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben waren, erhalten Sie für diese Zeit Wartezeit. Über die Wartezeitquote werden 10 % der Masterstudienplätze vergeben. Die Wartesemester werden automatisch berücksichtigt, Sie haben also quasi eine weitere Chance über die Wartezeitquote einen Masterstudienplatz zu erhalten. Wenn Sie nicht über die Wartezeitquote zugelassen werden können, gelten die gleichen Kriterien zum Auswahlverfahren des Fachbereichs Psychologie: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... logie.pdf (Seite 4).
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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