Master of Education (Lehramt)

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dilay.d
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Bearbeitet Master of Education (Lehramt)

Beitrag von dilay.d »

Hallo liebes Forum-Team,

ich werde zum WiSe 17/18 in Mainz mein Bachelor of Education in den Fächern Philosophie und Englisch sowie Bildungswissenschaften beginnen. Ich will aber nach meinem Bachelor gerne zurück nach Hamburg und dort mit meinem Master fortfahren. Wäre dies denn überhaupt vereinbar? Müsste ich eventuell was nachholen, wenn die Voraussetzungen unterschiedlich sein sollten ?

Da ich auf Englisch studiere; will die Uni Hamburg einen zusätzlichen Sprachnachweis oder reicht mein absolvieter Bachelor (als Nachweis) dafür aus?

Gibt es auch für Masterstudiengänge, in dem Fall auf Lehramt, auch NC-Werte?

Vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Master of Education (Lehramt)

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) dilay.d,

mit der Fächerkombination Philosophie und Englisch käme nur der Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien in Frage.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für einen Lehramtsmasterstudiengang finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837819.

Eine der Zulassungsvoraussetzungen ist, dass Ihr Bachelorabschluss dem gleichen KMK-Lehramtstyp des Masterstudiums entspricht. Für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien ist der KMK-Lehramtstyp 4. Wenn Sie sich später für den Masterstudiengang an der Uni Hamburg bewerben, muss Ihre jetzige Uni den KMK-Lehramtstyp bescheinigen. Sie können dann gerne auch unsere Vorlage nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.

Für das Unterrichtsfach Englisch im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien müssen Sie keine Englischkenntnisse nachweisen, aber es wird eine hohe Sprachkompetenz im Studium erwartet.

Da bis zur Masterbewerbung noch einige Zeit verstreichen wird, informieren Sie sich bitte in einem zeitlich angemessenen Abstand, ob es Änderungen in den Zulassungsvoraussetzungen gibt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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nbiebach
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Re: Master of Education (Lehramt)

Beitrag von nbiebach »

Liebes Forum-Team,

Verstehe ich also richtig, dass für den Master-Studiengang Englisch auf Lehramt kein weiterer Sprachnachweis nötig ist, als das abgeschlossene Bachlorstudium?
Bei den Checklisten habe ich lediglich Versionen für Bachelorstudierende oder für Studierende in höheren Fachsemestern gefunden und es hat mich verunsichert, da dort nach einem Sprachnachweis verlangt wird (Abiturzeugnis Note Englisch mind. 11 Punkte oder externer Sprachnachweis, z.B. TOEFL, CEFR, ...).
Da es an der Uni Mainz einen internen Eignungstest gibt, habe ich mich über diesen qualifiziert und kann nichts weiter als mein abgeschlossenes Bachelorstudium nachweisen.
Gibt es vielleicht auch eine Checkliste für die Immatrikulation zum 1. Master-Semester (Hochschulwechsler)? Oder könnten Sie hier eine Liste mit allen nötigen Dokumenten erstellen, wenn man von einer anderen Hochschule zum M.Ed. an die Uni Hamburg wechselt?

Die für mich relevanten Punkte nach der Bachelor-Checkliste wären:

1. Immatrikulationsantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
2. Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigtes Abiturzeugnis hier ausreichend?)
2.1. Bachelorzeugnis werde ich zum Ende des 1. Mastersemesters nachreichen, aber muss ein beglaubigtes Transcript of Records beigelegt werden?
3. Krankenversicherungsnachweis
4. Exmatrikulationsbescheinigung
5. Nachweis über die Teilnahme am Self Assessment (das habe ich schon einige Male gemacht, kommt das trotzdem mit zu den Immatrikulations-Unterlagen?)
6. Sprachnachweis für das Fach Englisch (wobei dieser Punkt für den Master scheinbar wegfällt?)

Falls ich etwas vergessen habe oder Punkte überflüssig sind, lassen Sie es mich gern wissen.
Vielen Dank für die Antwort!

Beste Grüße,
Natascha Biebach
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Master of Education (Lehramt)

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Frau Biebach,

Sie haben es richtig verstanden: Sie müssen keinen Nachweis der Englischkenntnisse für ein Lehramtsmasterstudium mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Uni Hamburg einreichen. Nur für ein Bachelorstudium Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I mit dem Unterrichtsfach Englisch müssen Sie einen Nachweis erbringen.

Eine Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen an der Uni Hamburg finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#3897011.

Sollten Sie Frage zur Checkliste haben, melden Sie sich gerne erneut.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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nbiebach
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Re: Master of Education (Lehramt)

Beitrag von nbiebach »

Liebes Forum-Team,

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort und die Beifügung des Links zur richtigen Checkliste, großartig!
Nun habe ich doch noch ein paar Fragen:
1. Was ist mit den Nachweisen zur Qualifikation für den Lehramts-Typ gemeint?
2. Der Nachweis zweier Unterrichtsfächer wird doch durch das Transcript of Records geliefert, oder muss man da noch etwas gesondert nachweisen?
3. Der Nachweis über die Fachdidaktik ebenfalls über das Transcript of Records?
4. Was wird alles für den Nachweis der absolvierten Schulpraktika benötigt? Diese sind ebenfalls im Transcript of Records verzeichnet, mir liegen aber auch schriftliche Bestätigungen vor. Diese habe ich allerdings nur in einmaliger Ausführung und die gehören in mein Praktikumsbuch. Würden hier auch einfache Kopien reichen oder müssen die Nachweise auch beglaubigt sein? Oder soll das ganze Buch (inkl. schriftlicher Ausarbeitungen) eingereicht werden?

Vielen Dank für die Antworten!
Liebe Grüße,
Natascha Biebach
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Master of Education (Lehramt)

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Frau Biebach,

zu 1.:
eine der Zulassungsvoraussetzungen ist, dass Ihr Bachelorabschluss dem gleichen KMK-Lehramtstyp des Masterstudiums entspricht: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837819.

Ein Beispiel:
Für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien ist der KMK-Lehramtstyp 4 erforderlich. Wenn aus dem Transcript of Records nicht eindeutig „Lehramt an Gymnasien“ oder der KMK-Lehramtstyp 4 hervorgeht, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Hochschule über den KMK-Lehramtstyp.

Wenn Ihre Nachweise aus den Punkten 1 bis 4 eindeutig aus dem Transcript of Records hervorgehen, ist das Transcript of Records ausreichend als Nachweis. Das ist aber nicht immer der Fall. Wenn einer der Nachweise Ihrer Punkte 1 bis 4 nicht aus dem Transcript of Records eindeutig hervorgeht, benötigen Sie eine Bescheinigung der jetzigen Hochschule. Für die Nachweise aus Ihren Punkten 1 bis 4 bieten wir eine Vorlage für die Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule an: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Diese Vorlage können Sie für die Nachweise Ihrer Punkte 1 bis 4 an Ihrer Hochschule nutzen, müssen es aber nicht, wenn die Hochschule eine andere Form der Bescheinigung wählt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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