Bearbeitet Bestätigung des Erwalts des Immatrikulationsantrags
Meine Frage ist, ob ich eine Bestätigung im Stine-Account erhalte, wenn mein Immatrikluationsantrag vollständig und fristgerecht eingegangen ist?

Danke für die Antwort!
Re: Bestätigung des Erwalts des Immatrikulationsantrags
Hallo Matt,

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail an die in Ihrem Bewerbungsaccount angegebene Adresse, wenn Ihr Immatrikulationsantrag bei der Uni Hamburg eingegangen ist. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen wird damit allerdings nicht bestätigt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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