Bearbeitet Umschreibung in neuen Studiengang
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Re: Umschreibung in neuen Studiengang
Liebe Frau Roick,

Sofern Ihr Immatrikulationsantrag eingegangen ist und Sie sich mit Ihrem bestehenden STiNE-Account für den neuen Studiengang beworben haben, können Sie bereits jetzt den Semesterbeitrag bezahlen - für die Umschreibung ist das unproblematisch.

Ebenfalls unproblematisch ist es, wenn Ihr Masterzeugnis nicht vor dem 01.10. vorliegt - hier ergäbe sich nur ein Problem, wenn Ihr vorheriges Studium nicht vor dem Ende des Wintersemesters 17/18 beendet wäre, d.h. Ihr Zeugnis nicht vor dm 31.03.2018 ausgestellt würde. Eine gesonderte Exmatrikulation ist nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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