Hallo,
ich bin seit meiner Geburt privat krankenversichert und habe darüber auch bereits die Bestätigung für den Immatrikulationsantrag erhalten.
Allerdings ist die Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen KV immer noch nicht bei mir eingetroffen.
Kann ich nur diese Bestätigung nach dem 23. August nachreichen oder verliere ich damit meinen Studienplatz?
Danke und schönes Wochenende!
Lena