Liebes Campus-Team,
Zur Immatrikulation für das Lehramt an Gymnasien im Fach Sport muss ich unter anderem das Sportabzeichen in Silber vorweisen. Nun konnte ich jenes am Mittwoch auf Grund einer Verletzung nicht beenden, so dass es keine Möglichkeit gibt es vor Ende der Immatrikulationsfrist einzureichen. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium B.A Bewegungswissenschaft. Kann es reichen, wenn ich mein Abschlusszeugnis und Transcript of Records in einer amtlich beglaubigten Kopie einreiche?
Ähnlich verhält es sich mit der Sporteignungsprüfung. [Name entfernt - bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des Campus-Center Forums - Die Administration] Der Verantwortliche für die Eignungsprüfung, hat mir bestätigt, dass ich eine Befreiung für die Eignungsprüfung auf Grund meines bereits abgeschlossenen Studiums bekomme. Jedoch wurde mir diese noch nicht ausgestellt, so dass ich sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an den Immatrikulationsantrag anhängen kann. Kann auch hier eine Kopie des Bachelorzeugnisses ausreichen?
Alle weiteren Nachweise kann ich vorlegen. Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Seiboth
Liebe Frau Seiboth,
Das Abschlusszeugnis reicht als Ersatz für die fehlenden Nachweise nicht aus.
Wenn Sie bereits ein Studium der Bewegungswissenschaft an der Uni Hamburg abgeschlossen haben, könnte Ihnen das Sportabzeichen, das Sie zur Immatrikulation für diesen Studiengang eingereicht haben ja noch vorliegen. Dies ist dann vermutlich älter als zwei Jahre - ich würde Ihnen aber empfehlen, es dennoch Ihren Unterlagen ersatzweise beizulegen und zu erläutern, warum Sie derzeit kein aktuelles Abzeichen beilegen können. Eine Bescheinigung über Ihre Verletzung könnte dazu hilfreich sein. Ebenso sollten Sie die Bestätigung des Instituts für Bewegungswissenschaft, dass Sie eine Befreiung von der Eingangsprüfung erhalten werden, beilegen.
Ob diese Bescheinigungen für die Immatrikulation ersatzweise ausreichen, bis Sie die korrekten Nachweise einreichen können, kann ich Ihnen nicht verbindlich bestätigen, da dies im Einzelfall geprüft werden muss. Ihnen bleibt in der Situation, die Sie schildern, aber keine andere Möglichkeit als es so zu versuchen, da Ihre Unterlagen in jedem Fall bis zum Ende der Immatrikulationsfrist eingegangen sein müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Abschlusszeugnis reicht als Ersatz für die fehlenden Nachweise nicht aus.
Wenn Sie bereits ein Studium der Bewegungswissenschaft an der Uni Hamburg abgeschlossen haben, könnte Ihnen das Sportabzeichen, das Sie zur Immatrikulation für diesen Studiengang eingereicht haben ja noch vorliegen. Dies ist dann vermutlich älter als zwei Jahre - ich würde Ihnen aber empfehlen, es dennoch Ihren Unterlagen ersatzweise beizulegen und zu erläutern, warum Sie derzeit kein aktuelles Abzeichen beilegen können. Eine Bescheinigung über Ihre Verletzung könnte dazu hilfreich sein. Ebenso sollten Sie die Bestätigung des Instituts für Bewegungswissenschaft, dass Sie eine Befreiung von der Eingangsprüfung erhalten werden, beilegen.
Ob diese Bescheinigungen für die Immatrikulation ersatzweise ausreichen, bis Sie die korrekten Nachweise einreichen können, kann ich Ihnen nicht verbindlich bestätigen, da dies im Einzelfall geprüft werden muss. Ihnen bleibt in der Situation, die Sie schildern, aber keine andere Möglichkeit als es so zu versuchen, da Ihre Unterlagen in jedem Fall bis zum Ende der Immatrikulationsfrist eingegangen sein müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Lieben Dank für die schnelle Antwort!
Dann werde ich mein Glück einmal versuchen.
Beste Grüße,
Lina Seiboth
Dann werde ich mein Glück einmal versuchen.
Beste Grüße,
Lina Seiboth