Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Bachelor of Arts with Honours in English & Communication Studies der Universität Liverpool mit 360 credits. Es ist mein Wunsch Lehramt zu studieren. Wie ich der Webseite entnehmen kann, muss das Studium in Form des Bachelors aufgenommen werden und man hat die Möglichkeit einige Studienleistungen anerkennen zu lassen. Leider kann mann nicht in den Master einsteigen und Erziehungswissenschaften zusätzlich belegen (also fehlende Punkte aufarbeiten), oder?
Da ich einen etwas ungewöhnlichen Bildungsweg in England gegangen bin, möchte ich mich vergewissern, dass ich mich überhaupt für den Bachelor Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I bewerben dürfte.
Ich habe ein sogenanntes Access to Higher Education Certificate in England absolviert und habe damit eine Zulassungsberechtigung zu der University of Liverpool erlangt. Dort habe ich mein Studium in 6 Semester Regelstudienzeit komplett absolviert. Da dieser Fall speziell ist ubd man hierzu leider nichts lesen kann, möchte ich nur sicherstellen, dass mich mein Hochschulstudium berechtigt, mich auf den Bachelor Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I zu bewerben.
Über eine kurze Info, ob ich zugelassen werden würde, wäre ich sehr dankbar.
Des Weiteren wollte ich erfragen, ob ich Wartesemester angerechnet bekommen würde? Ich habe mein Studium 2008 aufgenommen und war danach berufstätig.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
Linda Dammermann
Liebe Frau Dammermann,
Ein direkter Einstieg in de Master ist, wie Sie schon vermuten, nicht möglich, wenn Sie kein Bachelor-Lehramtsstudium abgeschlossen haben. Der Weg für Sie führt also notwendig über das Bachelorstudium. Dies Studium lässt sich aber ggf. verkürzen, wenn Ihnen Leistungen aus Ihrem vorher gehenden Studium angerechnet werden können. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... fe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ramt.html Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral
Dass Sie mit Ihren Vorqualifikationen einen Zugang zum Studium im Bachelor an der Uni Hamburg haben, kann ich Ihnen nicht verbindlich bestätigen, ich gehe bei einem in England abgeschlossenen Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern aber davon aus. Für eine Bewerbung an der Uni Hamburg benötigen Sie als Bewerberin mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung in der Regel eine Vorprüfungsdokumentation von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist. Sie sollten bei uni-assist sowohl Ihr Schulabschlusszeugnis als auch das Abschlusszeugnis Ihres Studiums zur Prüfung einreichen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dung.html
Darüber hinaus müssen Sie, sofern Sie Ihren Schul- und Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... isse.html
Auch bei einem Schul- bzw. Hochschulabschluss im Ausland wird Ihnen Wartezeit angerechnet, sofern Sie sich als EU-Bürgerin bewerben. Wartezeit sammeln Sie automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. Ab welchem Zeitpunkt Ihnen Wartezeit angerechnet werden würde, hängt also davon ab, ob für die Hochschulzugangsberechtigung Ihr Studienabschluss erforderlich ist oder nicht. Im ersten Fall hätten Sie seit dem Abschluss des Studiums Wartezeit gesammelt, im zweiten Fall schon ab dem Erwerb des Schulabschlusses, da nur ein Studium an einer deutschen staatlichen Hochschule nicht als Wartezeit angerechnet wird - ein Studium im Ausland zählt als Wartezeit. Ob Ihr Studium für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich war, prüft wie oben beschrieben uni-assist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein direkter Einstieg in de Master ist, wie Sie schon vermuten, nicht möglich, wenn Sie kein Bachelor-Lehramtsstudium abgeschlossen haben. Der Weg für Sie führt also notwendig über das Bachelorstudium. Dies Studium lässt sich aber ggf. verkürzen, wenn Ihnen Leistungen aus Ihrem vorher gehenden Studium angerechnet werden können. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... fe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ramt.html Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral
Dass Sie mit Ihren Vorqualifikationen einen Zugang zum Studium im Bachelor an der Uni Hamburg haben, kann ich Ihnen nicht verbindlich bestätigen, ich gehe bei einem in England abgeschlossenen Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern aber davon aus. Für eine Bewerbung an der Uni Hamburg benötigen Sie als Bewerberin mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung in der Regel eine Vorprüfungsdokumentation von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist. Sie sollten bei uni-assist sowohl Ihr Schulabschlusszeugnis als auch das Abschlusszeugnis Ihres Studiums zur Prüfung einreichen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dung.html
Darüber hinaus müssen Sie, sofern Sie Ihren Schul- und Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... isse.html
Auch bei einem Schul- bzw. Hochschulabschluss im Ausland wird Ihnen Wartezeit angerechnet, sofern Sie sich als EU-Bürgerin bewerben. Wartezeit sammeln Sie automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. Ab welchem Zeitpunkt Ihnen Wartezeit angerechnet werden würde, hängt also davon ab, ob für die Hochschulzugangsberechtigung Ihr Studienabschluss erforderlich ist oder nicht. Im ersten Fall hätten Sie seit dem Abschluss des Studiums Wartezeit gesammelt, im zweiten Fall schon ab dem Erwerb des Schulabschlusses, da nur ein Studium an einer deutschen staatlichen Hochschule nicht als Wartezeit angerechnet wird - ein Studium im Ausland zählt als Wartezeit. Ob Ihr Studium für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich war, prüft wie oben beschrieben uni-assist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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