Hallo liebes Team.
Ich habe mich für den Master in Linguistik beworben und soll für die Immatrikulation den ToR mit einreichen. Dieser wird mir von meiner Uni nur online zur Verfügung gestellt. Da stellt sich mir die Frage, wie kann ich diesen beglaubigen lassen, oder als Original einreichen? Reicht vielleicht eine einfache Kopie?
Liebe Grüße
Sascha
Bei mir ist es das Gleiche mit Psychologie. Und falls das maschinell erzeugte ToR genügt, soll ich das aktuellste vorlegen, oder das, auf welches ich mich bei der Eingabe in meiner Online-Bewerbung bezogen habe? Andernfalls hätte ich ein, vom Prüfungsamt beglaubigtes ToR, was etwas älter ist. Die angegebene Note jedoch ist auf allen drei möglichen Versionen die Gleiche.
Lieber Sascha,
Bei der Immatrikulation für eine Masterstudiengang mit Papierbewerbung (darunter fällt der Masterstudiengang Allgemeine Sprachwissenschaft/Linguistik, da Sie zur Bewerbung Unterlagen bei der Fakultät einreichen mussten) müssen Sie kein Transcript of Records einreichen - eine amtliche beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses reicht für die Immatrikulation aus. Sollte Ihnen Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegen, können Sie dies bis zum 31.03.2018 nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bei der Immatrikulation für eine Masterstudiengang mit Papierbewerbung (darunter fällt der Masterstudiengang Allgemeine Sprachwissenschaft/Linguistik, da Sie zur Bewerbung Unterlagen bei der Fakultät einreichen mussten) müssen Sie kein Transcript of Records einreichen - eine amtliche beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses reicht für die Immatrikulation aus. Sollte Ihnen Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegen, können Sie dies bis zum 31.03.2018 nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo JeanDuLac,
Da der Masterstudiengang Psychologie zu den Studiengängen mit papierlosem Bewerbungsverfahren gehört, ist die Antwort in Ihrem Fall anders: Sie müssen ein Transcript of Records zum Beleg Ihrer in der Online-Bewerbung angegebenen Note einreichen. Dies Transcript muss die Note zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen und beglaubigt sein oder im Original vorliegen. Daher reichen Sie das ToR ein, dass Sie von Ihrem Prüfungsamt erhalten haben, sofern dies ein Datum aus dem Bewerbungszeitraum trägt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Da der Masterstudiengang Psychologie zu den Studiengängen mit papierlosem Bewerbungsverfahren gehört, ist die Antwort in Ihrem Fall anders: Sie müssen ein Transcript of Records zum Beleg Ihrer in der Online-Bewerbung angegebenen Note einreichen. Dies Transcript muss die Note zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen und beglaubigt sein oder im Original vorliegen. Daher reichen Sie das ToR ein, dass Sie von Ihrem Prüfungsamt erhalten haben, sofern dies ein Datum aus dem Bewerbungszeitraum trägt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Also wäre das, vom Prüfungsamt beglaubigte, ToR vom 1.6.17 ausreichend?
Ich könnte ja auch zusätzlich ein maschinell erstelltes aktuelles ToR beifügen. Dann sieht man dass sich seit Juni bis heute die Note nicht mehr verändert hat (bzw. die bei der Bewerbung angegebene ist)?
MfG
Ich könnte ja auch zusätzlich ein maschinell erstelltes aktuelles ToR beifügen. Dann sieht man dass sich seit Juni bis heute die Note nicht mehr verändert hat (bzw. die bei der Bewerbung angegebene ist)?
MfG
Lieber Sascha,
Das ToR vom 01.06. reicht aus. Sie können auch ein zusätzliches aktuelleres ToR beilegen, das ist aber eigentlich nicht nötig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ToR vom 01.06. reicht aus. Sie können auch ein zusätzliches aktuelleres ToR beilegen, das ist aber eigentlich nicht nötig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg