Liebes Campus-Team,
in der Check-Liste zur Immatrikulation steht unter anderem als ein Nachweis die Exxmatrikulationsbescheinigung. Allerdings sei diese nur einzureichen "wenn im Vorsemester an einer deutschen Hochschule" studiert worden ist. Unter einer genaueren Beschreibung ist allerdings zu lesen "bei eiinem Hochschulwechsel" sei diese vorzulegen. Ich habe zum WS 2017, im Februar meine letzen Prüfungen im Bachelor bestanden. Muss ich in diesem Fall eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen, oder reicht der Transcript of Records, aus dem das Datum der letzten Prüfungen hervorgeht?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
Viele Grüße
Liebe(r) dl103,
wenn Sie im Vorsemester an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Sie müssen also eine Exmatrikulationsbescheinigung nur einreichen, wenn Sie im Sommersemester 2017 an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium im Wintersemester 16/17 abgeschlossen haben, brauchen Sie weder eine Exmatrikulationsbescheinigung, noch ein Transcript of Records zur Immatrikulation einreichen. Eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusszeugnisses ist natürlich notwendig einzureichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie im Vorsemester an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Sie müssen also eine Exmatrikulationsbescheinigung nur einreichen, wenn Sie im Sommersemester 2017 an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium im Wintersemester 16/17 abgeschlossen haben, brauchen Sie weder eine Exmatrikulationsbescheinigung, noch ein Transcript of Records zur Immatrikulation einreichen. Eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusszeugnisses ist natürlich notwendig einzureichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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