Bearbeitet Teilzeitstudium Werkstudentenstatus
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem SoSe2017 Teilzeitstudentin im Master BWL. Ich habe eine Werkstudentenstelle angenommen und habe herausegefunden, dass ich laut meinem Arbeitgeber "... in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig bin" und so höhere Abgaben habe als ein regulärer Werkstudent.

Der Umfang meines Teilzeitstudiums entspricht jedch mehr als 50% eines Vollzeitstudiums. (Ich werde dieses Semester voraussichtlich 24 CP´s erreichen, war zu 4 Kursen und Klausuren angemeldet und anwesend.)

Können Sie diesbezüglich einen Nachweis zusenden, aus dem ergeht, dass ich als Masterstudentin der BWL mit dem Teilzeit-Status einen Umfang von mehr als 50% des Vollzeitstudiums erbringe?

Ich bitte um Rückmeldung

Viele Grüße
Re: Teilzeitstudium Werkstudentenstatus
Hallo Nemo,

Ein derartigen Nachweis kann Ihnen das Campus-Center nicht ausstellen. Die richtige Anlaufstelle dafür ist das Studienbüro BWL: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html (Team M.Sc. Betriebswirtschaft)

Es kann aber gut sein, dass ein derartiger Nachweis Sie nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit, da die Frage, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind, maßgeblich von Ihrer Arbeitszeit und Ihrem Verdienst und nicht vom Umfang der erbrachten Studienleistungen abhängt. Wenn Sie z.B. regulär mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sind Sie in der Regel unabhängig von Ihrem Studierendenstatus und dem Umfang der erbrachten Studienleistungen voll sozialversicherungspflichtig. Bitte klären Sie daher auch mit Ihrem Arbeitgeber, ob sich die Konditionen Ihres Vertrags zu Ihren Gunsten anpassen lassen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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