Hallo,
Ich warte derzeit auf mein Bachelorzeugnis, aber mir würde mitgeteilt, das es möglicherweise erst im nächsten Semester ausgestellt werden kann. Die Beiträge für das nächste Semester werden ja bald fällig, daher würde ich gerne wissen, ob ich diese bezahlen sollte. Könnte ich durch bezahlen immatrikuliert bleiben oder muss ich eine exmatrikulation beantragen?
Viele Grüße
Nano
Hallo Nano,
Wenn Sie alle Prüfungsleistungen bestanden haben und Ihre Noten alle in STiNE eingetragen sind, müssen Sie sich für die Erstellung des Zeugnisses nicht zurückmelden. Wenn ihr Zeugnis erst im nächsten Semester ausgestellt wird, können Sie sich aber zurückmelden, sofern Sie das möchten. In diesem Fall reicht für die Rückmeldung die Zahlung des Semesterbeitrags. Wenn Ihr Zeugnis noch vor Ende des laufenden Semesters erstellt wird, müssen Sie sich nicht aktiv exmatrikulieren, sondern werden zum Ende des Semesters aufgrund des Abschlusses des Studiums automatisch exmatrikuliert. Sollten Sie sich, sofern Ihr Zeugnis erst im nächsten Semester erstellt wird, noch einmal zurückmelden und sich dann nach Erhalt des Zeugnisses exmatrikulieren wollen, ist das auf Antrag möglich: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie alle Prüfungsleistungen bestanden haben und Ihre Noten alle in STiNE eingetragen sind, müssen Sie sich für die Erstellung des Zeugnisses nicht zurückmelden. Wenn ihr Zeugnis erst im nächsten Semester ausgestellt wird, können Sie sich aber zurückmelden, sofern Sie das möchten. In diesem Fall reicht für die Rückmeldung die Zahlung des Semesterbeitrags. Wenn Ihr Zeugnis noch vor Ende des laufenden Semesters erstellt wird, müssen Sie sich nicht aktiv exmatrikulieren, sondern werden zum Ende des Semesters aufgrund des Abschlusses des Studiums automatisch exmatrikuliert. Sollten Sie sich, sofern Ihr Zeugnis erst im nächsten Semester erstellt wird, noch einmal zurückmelden und sich dann nach Erhalt des Zeugnisses exmatrikulieren wollen, ist das auf Antrag möglich: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Sehr geehrte Frau Schelling,
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort, sie hat mir bereits geholfen. Jetzt ist mir aufgefallen, das ich ja bereits 2 Semester über der Regelstudienzeit studiert habe und das nächste Semester entsprechend das dritte wäre. Da ich ja bereits alle Studienleistungen erbracht habe bräuchte ich keine Fachberatung zur Erstellung eines Studienplans. Müsste ich mich dennoch an meinen Mentor wenden, um nicht exmatrikuliert zu werden oder kann ich das ignorieren, da ich ja alle Studienleistungen erbracht habe?
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort, sie hat mir bereits geholfen. Jetzt ist mir aufgefallen, das ich ja bereits 2 Semester über der Regelstudienzeit studiert habe und das nächste Semester entsprechend das dritte wäre. Da ich ja bereits alle Studienleistungen erbracht habe bräuchte ich keine Fachberatung zur Erstellung eines Studienplans. Müsste ich mich dennoch an meinen Mentor wenden, um nicht exmatrikuliert zu werden oder kann ich das ignorieren, da ich ja alle Studienleistungen erbracht habe?
Hallo Nano,
Sie sollten sich trotzdem an Ihren Mentor wenden, da die Teilnahme an der Studienfachberatung eine formale Vorgabe ist. Da Sie alle Studienleistungen erbracht haben, wird es sich dabei aber in der Tat nur um eine schnell erledigte Formalie handeln.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie sollten sich trotzdem an Ihren Mentor wenden, da die Teilnahme an der Studienfachberatung eine formale Vorgabe ist. Da Sie alle Studienleistungen erbracht haben, wird es sich dabei aber in der Tat nur um eine schnell erledigte Formalie handeln.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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