Bearbeitet Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Guten Abend,

habe ich es richtig verstanden, dass man die Exmatrikulationsbescheinigung der derzeitigen Universität, genau wie das fertige Bachelorzeugnis, spätestens bis zum 31.3.18 nachreichen kann?

Vielen Dank!
Re: Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe(r) JeanDuLac,

wenn Sie eine Zulassung für einen Masterstudiengang an der Uni Hamburg erhalten haben und Ihr Bachelorstudium an der anderen Uni noch nicht abgeschlossen haben, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusszeugnisses bis spätestens zum 31.03.2018 nachreichen. Sie werden bis dahin vorläufig in den Masterstudiengang eingeschrieben.

Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Da Sie zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie keine Unterlagen im Fachbereich einreichen mussten, fallen Sie unter die Bewerbungsgruppe „papierlos“. In dem Fall müssen Sie zusätzlich ein Transcript of Records (beglaubigte Kopie oder Original) zur Immatrikulation einreichen, mit dem Sie Ihre in der Online-Bewerbung angegebene Note des Erststudiums nachweisen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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