Guten Tag,
ich mache gerade meinen Bachelorabschluss an der Georg-August-Universität in Göttingen und möchte um WiSe mit dem Master Englisch/Sozialwissenschaften (Lehramt Gymn.) in Hamburg beginnen. Ich habe einen Zulassungsbescheid erhalten und meine Frage ist nun, ob das auch automatische bedeutet, dass alle meine in Göttingen erbrachten Leistungen anerkannt werden und ich während des Masters dann keine Module nachholen bzw. zusätzlich belegen muss?
Viele Grüße,
Christin
Liebe Christin,
bei der Zulassung für einen Lehramtsmasterstudienplatz an der Uni Hamburg geht es nicht um den Nachweis einzelner Leistungen/Module während des Bachelorstudiums, sondern darum, dass Ihr Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, also dem gleichen KMK-Lehramtstyp des Masterstudiengangs entspricht.
Wenn Sie einen Studienplatz in einem Lehramtsmasterstudiengang an der Uni Hamburg erhalten haben und sich Ihr Bachelorstudium an der anderen Uni in der Abschlussphase befindet, werden Sie für den Masterstudiengang zunächst vorläufig eingeschrieben. Erst wenn Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses des Erststudiums bis spätestens zum 31.03.2018 nachreichen, werden Sie endgültig in den Masterstudiengang eingeschrieben.
Wenn Sie zur Immatrikulation alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und die beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusszeugnisses nachgereicht haben, sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen des Masterstudiums keine Prüfungsleistungen aus Ihrem Bachelorstudium nachholen oder zusätzlich belegen müssen. Sie fangen im Masterstudiengang quasi als Studienanfängerin an.
Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen für einen Lehramtsmasterstudiengang finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bei der Zulassung für einen Lehramtsmasterstudienplatz an der Uni Hamburg geht es nicht um den Nachweis einzelner Leistungen/Module während des Bachelorstudiums, sondern darum, dass Ihr Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, also dem gleichen KMK-Lehramtstyp des Masterstudiengangs entspricht.
Wenn Sie einen Studienplatz in einem Lehramtsmasterstudiengang an der Uni Hamburg erhalten haben und sich Ihr Bachelorstudium an der anderen Uni in der Abschlussphase befindet, werden Sie für den Masterstudiengang zunächst vorläufig eingeschrieben. Erst wenn Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses des Erststudiums bis spätestens zum 31.03.2018 nachreichen, werden Sie endgültig in den Masterstudiengang eingeschrieben.
Wenn Sie zur Immatrikulation alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und die beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusszeugnisses nachgereicht haben, sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen des Masterstudiums keine Prüfungsleistungen aus Ihrem Bachelorstudium nachholen oder zusätzlich belegen müssen. Sie fangen im Masterstudiengang quasi als Studienanfängerin an.
Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen für einen Lehramtsmasterstudiengang finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg