Bearbeitet Beglaubigung über Erbrachte Leistungen
Hallo,

ich habe bisher an der Universität Stuttgart studiert und beende meinen Bachelor derzeit, deswegen habe ich noch kein Abschlusszeugnis und nur eine Übersicht über die bisher erbrachten Studienleistungen. Diese Übersicht kann ich selbst ausdrucken und daher ist sie nicht amtlich beglaubigt. Unter der Übersicht steht "Dieser Bescheid enthält alle über Sie von der zentralen Verwaltung der Universität Stuttgart maschinell gespeicherten Prüfungsdaten; er wird gemäß §37 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz nicht unterschrieben". Diese Übersicht habe ich auch in meiner Bewerbung zum Master mitgeschickt und laut Checkliste muss ich diese Übersicht jetzt nochmal mitschicken und zwar beglaubigt, ist das richtig oder zählt dieses Dokument auch ohne amtliche Beglaubigung, da ich das Abschlusszeugnis im Laufe des ersten Semesters nachreiche ?
Re: Beglaubigung über Erbrachte Leistungen
Liebe(r) M.Kelzenberg,

bevor ich Ihnen antworte: Für welchen Studiengang haben Sie sich an der Uni Hamburg beworben?

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigung über Erbrachte Leistungen
Ich habe mich für den Studiengang Master Geschichte beworben.
Re: Beglaubigung über Erbrachte Leistungen
Liebe(r) M.Kelzenberg,

eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Da Sie zur Bewerbung für den Masterstudiengang Geschichte Unterlagen im Fachbereich einreichen mussten, fallen Sie in der Checkliste in die Bewerbergruppe „Papiermaster“.

Zur Immatrikulation in einen „Papiermaster“ brauchen Sie weder eine Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen, noch ein Transcript of Records einreichen. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht beendet haben, reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bis spätestens 31.03.18 nach.

Vergessen Sie aber bitte nicht die Nachweise der erforderlichen Fremdsprachkenntnisse zur Immatrikulation in beglaubigter Kopie einzureichen, da diese Nachweise der Fremdsprachkenntnisse eine Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Geschichte sind.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigung über Erbrachte Leistungen
Muss ich in meinen eingereichten Papieren kennzeichnen, dass ich mein Abschlusszeugnis und meine Exmatrikulationsbescheinigung nachreiche ? Und reicht als Bescheinigung für die Fremdsprachen mein Abiturzeugnis aus, in dem steht dass ich Englisch im Abitur hatte und französisch bis zur zehnten Klasse ?
Re: Beglaubigung über Erbrachte Leistungen
Liebe(r) M.Kelzenberg,

Sie brauchen auf Ihren Immatrikulationsunterlagen nirgends kennzeichnen, dass Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen. Reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung einfach zusammen mit der beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bis spätestens zum 31.08.2018 nach.

Der Nachweis über Ihre Fremdsprachkenntnisse ist allerdings zur Immatrikulation einzureichen. Wenn aus Ihrem Abiturzeugnis hervorgeht, dass Sie Englisch im Abitur und Französisch bis zur 10. Klasse hatten, können Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses als Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse zur Immatrikulation einreichen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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