Bearbeitet Beglaubigte Kopien
Liebes Campus-Center-Team,
ich habe mich für den Master Historische Musikwissenschaft beworben und kümmere mich nun um die Immatrikulation. Dazu eine Frage: Wenn ich für die Bewerbung bereits beglaubigte Kopien eingesendet habe, muss ich diese dann für die Immatrikulation trotzdem ein weiteres Mal einreichen? Da gerade Ferien sind, ist es sehr schwierig, an ein weiteres Transcript zu kommen.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Michael
Re: Beglaubigte Kopien
Lieber Michael ,

eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Da Sie zur Bewerbung für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft Unterlagen im Fachbereich einreichen mussten, fallen Sie in der Checkliste in die Bewerbergruppe „Papiermaster“.

Wenn Sie nicht im Vorsemester an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert waren, keinen Härtefallantrag eingereicht haben und sich nicht mit einem Abschluss aus dem Ausland beworben haben, müssen Sie nur den unterschriebenen Immatrikulationsantrag und den Nachweis der Krankenversicherung (eine einfache Kopie oder Originalbescheinigung ist ausreichend) zur Immatrikulation im Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft einreichen. Zusätzlich müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses des Erststudiums einreichen. Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, können Sie es bis spätestens zum 31.03.2018 nachreichen. Die Einreichung eines Transcript of Records ist für einen „Papiermaster“ zur Immatrikulation nicht notwendig.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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