Bearbeitet Immatrikulation Papiermaster HWI
Hallo liebes Campus Center Team,

ich habe eine Frage zur Immatrikulation in einen "Papiermaster", genauer gesagt Hochschulübergreifendes Wirtschaftsingenieurwesen (HWI).

Da ich meinen Bachelor an einer anderen Uni gemacht habe, musste ich zur Bewerbung eine Übersicht meiner erbrachten Leistungen mit Zuordnung zu verschiedenen Fachbereichen vorlegen, um eine Vergleichbarkeit des Bachelors nachzuweisen. Muss ich diese Liste mit allen dazugehörigen Unterlagen erneut einreichen? In der Checkliste steht dazu: "Reichen Sie bitte sämtliche Unterlagen ein, die Sie bereits mit der Bewerbung an der Fakultät eingereicht haben." Das klingt auf den ersten Blick recht eindeutig, allerdings wurde hier im Forum teilweise erwähnt, dass kein Transcript of Records etc. eingereicht warden muss.

Was ist hier richtig?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße,
Jan-Martin Schneider
Re: Immatrikulation Papiermaster HWI
Lieber Herr Schneider,

auch der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen fällt in der Checkliste der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation unter die Bewerbergruppe „Papiermaster“, da Sie zur Bewerbung für den Masterstudiengang Unterlagen im Fachbereich einreichen mussten.

Wenn Sie nicht im Vorsemester an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert waren, keinen Härtefallantrag eingereicht haben und sich nicht mit einem Abschluss aus dem Ausland beworben haben, müssen Sie nur den ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag und den Nachweis der Krankenversicherung (eine einfache Kopie oder Originalbescheinigung ist ausreichend) zur Immatrikulation im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen einreichen.

Zusätzlich müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses des Erststudiums einreichen. Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, können Sie es bis spätestens zum 31.03.2018 nachreichen. Ausnahme: Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss im aktuellen Semester (Sommersemester 17) erwerben, übermittelt die Fakultät die Zeugnisdaten und Sie brauchen keine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses einreichen.

Die Einreichung eines Transcript of Records und die Übersicht Ihrer erbrachten Leistungen sind für einen „Papiermaster“ zur Immatrikulation nicht notwendig.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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