Bearbeitet Hochschulwechsel Jura Immatrikulationsantrag
Hallo liebes Forum

ich wechsle zu diesem Semester von Tübingen an die Uni Hamburg, um Jura weiterzustudieren.

Ich bin ich gerade dabei, meinen Immatrikulationsantrag auszufüllen und habe eine Frage dazu.
Bei 8C soll man, wenn man eine Vorprüfung bestanden hat, die sich auf den Abschluss bezieht, die Art angeben. Ich habe bereits meine Schwerpunktbereichsprüfung in Tübingen abgelegt, die ja schon ins Staatsexamen einfließt. Muss ich die da auch eintragen? Und welche Art wäre das?

Außerdem muss man ja eine beglaubigte Kopie des Abizeugnisses abgeben. Müssen die übrigen Zeugnisse, die ich bereits im Studium gesammelt hab (Zwischenprüfung, Schwerpunkt) nicht noch mal beglaubigt abgegeben werden? Bei der Bewerbung habe ich nur eine einfache Kopie abgegeben.

Vielen Dank und liebe Grüße, Adrian
Re: Hochschulwechsel Jura Immatrikulationsantrag
Lieber Adrian,

Die Schwerpunktbereichsprüfung müssen Sie nicht angeben, Sie geben dort nur Ihre Zwischenprüfung an.
Das Zeugnis der Zwischenprüfung müssen Sie in beglaubigter Kopie einreichen, da dies zum Nachweis der Berechtigung des Studiums im Hauptstudium erforderlich ist. Das Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung muss nicht eingereicht werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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