Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe ein paar Fragen zum Immatrikulationsprozess:
1.Bisheriger Studienverlauf (Punkt 7. Immatrikulationsantrag): Soll ich bei mehreren Abschlüssen (Bachelor und Master) nur die Semester des letzten eintragen?
2. Muss ich einen Kultusministerkonferenz-bewerteten ausländischen Abschluss noch einmal amtlich beglaubigen?
3.Muss ich meine Englisch- und Deutschkenntnisse noch einmal belegen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen, A. Pol
Hallo nikolaos1962 ,
zu 1: im Studienverlauf unter Punkt 7 müssen Sie Ihren bisherigen Studienverlauf, und zwar jedes einzelne Semester einschließlich der Studien im Ausland vom ersten Semester an eintragen.
zu 2: das Dokument, das Sie bereits bei Ihrer Bewerbung in der Fakultät eingereicht haben, können Sie im Original einreichen (Achtung: Sie erhalten das Dokument nicht zurück!), oder Sie reichen eine beglaubigte Kopie ein.
zu 3: die formlose Bestätigung Ihrer Englischkenntnisse müssen Sie bei der Immatrikulation nicht erneut einreichen. Das Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse hingegen muss bis spätestens zum 1. Oktober in Form einer beglaubigten Kopie eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
zu 1: im Studienverlauf unter Punkt 7 müssen Sie Ihren bisherigen Studienverlauf, und zwar jedes einzelne Semester einschließlich der Studien im Ausland vom ersten Semester an eintragen.
zu 2: das Dokument, das Sie bereits bei Ihrer Bewerbung in der Fakultät eingereicht haben, können Sie im Original einreichen (Achtung: Sie erhalten das Dokument nicht zurück!), oder Sie reichen eine beglaubigte Kopie ein.
zu 3: die formlose Bestätigung Ihrer Englischkenntnisse müssen Sie bei der Immatrikulation nicht erneut einreichen. Das Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse hingegen muss bis spätestens zum 1. Oktober in Form einer beglaubigten Kopie eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Danke für die Rückmeldung, BK. Damit haben Sie mir sehr geholfen. Ich habe noch eine Frage zu 3: Ich bin deutscher Staatsbürger, aber meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss ich meine ausreichende Deutschkenntnisse trotzdem nachweisen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
A.Pol
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
A.Pol
Hallo nikolaos1962,
ja! Unabhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie bei einer Bewerbung für diesen Studiengang Ihre Deutschkenntnisse bis spätestens zum 1. Oktober durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.
Alle von der Uni Hamburg akzeptierten Sprachzertifikate finden Sie auf der folgenden Seite aufgelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse
Sollten Sie noch nicht über ein Zertifikat verfügen, beachten Sie bitte den "Hinweis zu Nachreichmöglichkeiten".
Mit besten Grüßen,
BK
ja! Unabhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie bei einer Bewerbung für diesen Studiengang Ihre Deutschkenntnisse bis spätestens zum 1. Oktober durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.
Alle von der Uni Hamburg akzeptierten Sprachzertifikate finden Sie auf der folgenden Seite aufgelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse
Sollten Sie noch nicht über ein Zertifikat verfügen, beachten Sie bitte den "Hinweis zu Nachreichmöglichkeiten".
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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