Liebe(r) Mar,
wenn Sie sich „ein paar Tage später“ für zum Beispiel ein Brückenjahr entscheiden, reichen Sie dann einfach eine Verzichtserklärung für Ihren Studienplatz beim Team Bewerbung und Zulassung ein.
Die Verzichtserklärung und eine Erläuterung über eine Rückerstattung der Semestergebühren finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/verzicht.
Wenn Sie sich zum Bespiel erst Anfang Oktober entscheiden auf den Studienplatz zu verzichten, kann Ihnen der Semesterbeitrag nicht mehr erstattet werden. Allerdings ist es dann noch möglich sich den Beitrag für das HVV-Ticket anteilig zurückerstatten zu lassen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390.
Von einer Exmatrikulation würde ich abraten, da Sie sich dann an der Uni Hamburg nicht mehr für denselben Studiengang als Studienanfänger/in erneut bewerben dürfen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch