Hallo zusammen,
ich habe einen Magisterabschluss der Fächer Germanistik (1. Hauptfach), Sportwissenschaften (1. Nebenfach) und Pädagogik (2. Nebenfach). Ich interessiere mich für die Möglichkeit, die fehlenden Scheine für das Grundschullehramt nachzuholen. Müsste ich hierfür bereits Scheine des Bachelorstudiengangs nachholen? Wer ist die richtige Anlaufstelle für Anerkennung meiner bisherigen Studienleistung etc.?
Vielen Dank für Tipps und Infos!
Beste Grüße
Julia
Liebe Julia,
es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Magisterstudium an der Uni Hamburg für ein Lehramtsbachelorstudium angerechnet werden, sofern Sie im Lehramtsbachelorstudium eingeschrieben und diese Leistungen den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Falls Ihre Frage daraufhin abzielte, ob Sie sich direkt für einen Lehramtsmasterstudiengang bewerben können, wenn Sie evtl. fehlende Leistungen nachholen, so ist dies nicht der Fall. Für die Lehramtsmasterstudiengänge brauchen Sie als Zugangsvoraussetzung einen entsprechenden Lehramtsbachelorabschluss: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Magisterstudium an der Uni Hamburg für ein Lehramtsbachelorstudium angerechnet werden, sofern Sie im Lehramtsbachelorstudium eingeschrieben und diese Leistungen den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Falls Ihre Frage daraufhin abzielte, ob Sie sich direkt für einen Lehramtsmasterstudiengang bewerben können, wenn Sie evtl. fehlende Leistungen nachholen, so ist dies nicht der Fall. Für die Lehramtsmasterstudiengänge brauchen Sie als Zugangsvoraussetzung einen entsprechenden Lehramtsbachelorabschluss: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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