Bearbeitet Nachreichefrist Exmatrikulationsbescheinigung für Master
Liebes Service-Team,

zur Immatrikulation für einen weiterführenden Master an der Universität Hamburg benötige ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner jetzigen Universität.
Momentan bin ich an dieser für ein Zweitstudium eingeschrieben und habe nun am 02.10.2017 noch eine abschließende Prüfung ausstehen, auf die ich mich derzeit vorbereite und die ich zur Vollständigkeit natürlich sehr gerne noch absolvieren möchte, bevor ich meinen Master in Hamburg beginne.
Da die Prüfung nun leider erst am 02.10.2017 stattfindet und somit bereits in das neue Semester fällt (WS2017/18) musste ich mich, um an der Prüfung teilnehmen zu können, für dieses Semester nochmals an der jetzigen Universität rückmelden, sodass mir derzeit (bis zum Tag der Prüfung) noch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt. Die Exmatrikulation kann in diesem Fall also erst in der ersten Oktoberwoche stattfinden und dann auch erst bescheinigt Nachgereicht werden.

Nun zur Frage, kann die Exmatrikulationsbescheinigung in meinem Fall an der Universität Hamburg nachgereicht werden, sodass ich mich trotz allem bei Ihnen für den Master einschreiben kann?
Wenn ja, wie gehe ich vor, was muss ich entsprechend bei der Einreichung meines Immatrikulationsantrages beachten und bis wann wäre die Frist für das Nachreichen?

Da ich sehr gerne meinen Master im kommenden WS2017/18 in Hamburg beginnen möchte, um auch keine unnötige Zeit zu verlieren, würde ich mich über Hilfestellung und Auskunft ihrerseits sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen
S.M.
Re: Nachreichefrist Exmatrikulationsbescheinigung für Master
Liebe Sarah,

bitte stellen Sie Ihre Fragen - auch bei Dringlichkeit - nicht doppelt. Doppelanfragen beschleunigen nicht die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle anderen Anfragenden.

Ich werde Ihre Frage noch heute in diesem Beitrag beantworten.

Die überzähligen Doppelanfrage werden gelöscht.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachreichefrist Exmatrikulationsbescheinigung für Master
Liebe Sarah,

die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen, Ihre Immatrikulation ist dadurch nicht gefährdet.

Sofern Ihr jetziges Studium an der anderen Uni nicht das für den Masterstudiengang relevante Erststudium ist und Sie sich für das kommende Wintersemester noch an der anderen Uni einschreiben müssen, reichen Sie bitte zur Immatrikulation in den Masterstudiengang an der Uni Hamburg eine formlose Begründung ein, dass sich das andere Studium in der Abschlussphase befindet: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium (nur der Absatz zur kurzzeitigen Überlappung ist für Sie relevant). Zudem erhalten Sie in dem Fall bis zur Einreichung der Exmatrikulationsbestätigung nur vorläufige Semesterunterlagen von der Uni Hamburg. Sie sollten also dann die Exmatrikulationsbestätigung schnell einreichen, da die vorläufigen Semesterunterlagen (inkl. das HVV-Ticket) nur bis zum 31.10. gültig sind.

Sofern Ihr jetziges Studium an der anderen Uni das für den Masterstudiengang relevante Erststudium ist, brauchen Sie keine formlose Begründung zur Immatrikulation an der Uni Hamburg einreichen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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