Bearbeitet Nachreichen Exmatrikulationsbescheinigung
Sehr geehrte Studienberatung,
in der Checkliste steht, dass die Exmatrikulationsbescheinigung innerhalb von 10 Tagen nach der Frist eingereicht werden muss. Ich habe jetzt gehört, dass man sie auch mit dem Zeugnis bis zum Ende des Semesters einreichen kann. Ist das richtig?
Herzlichen Dank!
Hannah
Re: Nachreichen Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe Hannah,

wenn Sie sich für einen Masterstudienplatz an der Uni Hamburg einschreiben möchten und es sich bei dem vorherigen Studium um das für den Masterstudiengang relevante Bachelorstudium handelt, ist Ihre Aussage korrekt. Sie können dann das Bachelorabschlusszeugnis und die Exmatrikulationsbestätigung bis spätestens zum 31.03. nachreichen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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