Bearbeitet Befreiung von der KV-Pflicht
Hallo,

ich habe mich bereits für das BA-Studium an der Uni HH von der KV-Pflicht befreien lassen. Benötige ich für die Immatrikulation zum Master wirklich wieder die Bestätigung? Die Krankenkassen, die ich angerufen habe, meinten, das würde eigentlich nur einmal ausgestellt werden und sonst dauert das sehr lange (was auch immer das heißt). Aber die Befreiung gilt ja nun einmal auch für die Zeit des gesamten Studiums...
Wäre sehr dankbar, wenn mir geholfen werden könnte.
LG
Re: Befreiung von der KV-Pflicht
Hallo Jajakati,

Sie benötigen für die Einschreibung keine neue Bestätigung der Befreiung von der Versicherungspflicht, sondern es reicht aus, wenn Sie eine Kopie der früheren Bestätigung sowie eine aktuelle Bescheinigung darüber einreichen, dass Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Befreiung von der KV-Pflicht
Herzlichen Dank!!
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