Bearbeitet Teilzeitstudium Master nach Abschicken des Immatrikulationsantrags
Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich mich zur Zeit in Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber befinde, wie viele Stunden ich arbeiten kann, prüfe ich aktuell alle meine Möglichkeiten. Ich bin zum Wintersemer 2017/2018 an der Uni HH (neu) für einen Master zugelassen.

Den Immatrikulationsantrag habe ich bereits vor kurzem abgeschickt.

Nun meine Frage, könnte ich noch bis zur Zahlung meines Semesterbeitrages einen Antrag stellen, als Teilzeitstudierender immatrikuliert zu werden? Bzw. wie lange ist mir dies auch nach Abschicken meines Antrags wie oben beschrieben zum Wintersemester noch möglich?

Die Ordnung meines Masters (Holzwirtschaft) lässt ein Teilzeitstudium zu.

Desweiteren würde ich gerne wissen ob für ein Teilzeitstudium immer noch gilt, dass man nicht mehr als 20h / Woche arbeiten darf. Laut älteren Forumsbeiträgen aus 2016 scheint dies der Fall zu sein. In 2017 habe ich jedoch ausschließlich die Bedingung gelesen, man muss "mindestens mehr als 15 h / Woche arbeiten" um für ein Teilzeitstudium zugelassen zu werden. Da ich wie gesagt aktuell in den Verhandlungen bin, wäre diese Info hilfreich für den Fall das es mehr als 20 h pro Woche werden?

Wenn letzteres der Fall wäre, d.h. ich mehr als 20h arbeite und kein Teilzeitstudium erlaubt ist, verstehe ich richtig, dass ich dennoch als Vollzeitstudent eingeschrieben bleiben könnte?

Danke im voraus.

Beste Grüße,
Nils
Re: Teilzeitstudium Master nach Abschicken des Immatrikulationsantrags
Lieber Nils,

Der Antrag auf Teilzeitstudium ist regulär bei der Immatrikulation mit dem Immatrikulationsantrag einzureichen. Ihr Antrag wird aber voraussichtlich noch berücksichtigt werden können, wenn Sie ihn zwar nach dem Einreichen des Immatrikulationsantrags, aber vor der Zahlung des Semesterbeitrags einreichen.

Die aktuelleren Beiträge geben die derzeitige Regelung wieder: Die Bedingung für ein Teilzeitstudium besteht lediglich darin, dass Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Sie sollten aber dennoch die wöchentliche Arbeitszeit nicht regelmäßig um mehr als 20 Stunden in der Woche überschreiten, da eine höhere Arbeitszeit mit einem Studium nur schwer vereinbar ist. Dies gilt natürlich auch ganz besonders für ein Vollzeitstudium.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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