Hallo,
für die Masterimmatrikulation (Psychologie) wird eine Exmatrikulation bei Studienortwechslern verlangt. Mir wurde nun am Telefon mitgeteilt, dass ich diese auch noch während des gesamten Semesters nachreichen könnte, mit dem Abschlusszeugnis zusammen. Ist das soweit richtig, oder muss ich mich noch mit Bewerbernummer melden und Bescheid geben, dass diese Bescheinigung nachgereicht wird ?
Liebe Ann Sophie,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, befinden Sie sich gerade in der Abschlussphase Ihres Bachelorstudiums Psychologie an einer anderen Uni und haben nun einen Masterstudienplatz Psychologie an der Uni Hamburg erhalten.
Sie können während des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudium den Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses und auch die Exmatrikulationsbescheinigung einfach bis spätestens zum 31.03. nachreichen. Bei der Immatrikulation brauchen Sie dies nicht gesondert angeben. Sie werden in den Masterstudiengang Psychologie erst dann endgültig eingeschrieben, wenn auch der Nachweis des Erststudiums und die Exmatrikulationsbescheinigung an der Uni Hamburg vorliegen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn ich Sie richtig verstanden habe, befinden Sie sich gerade in der Abschlussphase Ihres Bachelorstudiums Psychologie an einer anderen Uni und haben nun einen Masterstudienplatz Psychologie an der Uni Hamburg erhalten.
Sie können während des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudium den Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses und auch die Exmatrikulationsbescheinigung einfach bis spätestens zum 31.03. nachreichen. Bei der Immatrikulation brauchen Sie dies nicht gesondert angeben. Sie werden in den Masterstudiengang Psychologie erst dann endgültig eingeschrieben, wenn auch der Nachweis des Erststudiums und die Exmatrikulationsbescheinigung an der Uni Hamburg vorliegen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die Anwort.
Herzliche Grüße
Ann Sophie
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Ann Sophie