Zweitstudium

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mh433
Beiträge: 1
Registriert: Mo 29. Jun 2015, 12:48

Bearbeitet Zweitstudium

Beitrag von mh433 »

Hallo liebes Team,

derzeit studiere ich Bildungsplanung und Instructional Design an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Gerne würde ich mich an der Uni Hamburg für ein Zweitstudium im Studiengang Psychologie bewerben, wozu ich 2 Fragen hätte.
1. Leider schließe ich mein Studium aber erst nach der Bewerbungsfrist ab (jedoch noch vor Beginn des Wintersemesters 2015). Ich habe bereits alle Prüfungen in der Leistungsübersicht aufgelistet, bis auf die Bachelorarbeit. Kann ich mich trotzdem mit einer vorläufigen beglaubigten Leistungsübersicht bewerben?
2. In meinem Studiengang befinden sich viele (lern-) psychologische Elemente sowie 3 Veranstaltungen zu Methodik/Statistik. Ist es vielleicht möglich, dass mir das Vorteile verschaffen könnte, mir etwas angerechnet werden kann bzw. ich in ein höheres Fachsemester eingestuft werden kann? (Hier der Link zum Modulhandbuch unseres Studiengangs, falls dies helfen kann: http://www.fezw-freiburg.de/images/Modulhandbuch_ID.pdf)

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! :)
Vielen Dank und einen lieben Gruß,
Manuela Heilmann
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9991
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Heilmann,

1. Ich gehe davon aus, dass Sie sich für den Studiengang B.Sc. Psychologie bewerben wollen. In diesem Fall können Sie sich nicht mit einer Leistungsübersicht Ihres Bachelorstudiums und der derzeitigen Durchschnittsnote bewerben, da ein Bachelorstudium nur dann als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt, wenn es abgeschlossen ist. Für eine Bewerbung mit Ihrem Bachelorabschluss müssten Sie diesen also noch innerhalb der Bewerbungsfrist abschließen. Wenn dies Ihnen nicht möglich ist, müssen Sie sich mit Ihrer früheren Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) bewerben.
2. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist im Studiengang B.Sc. Psychologie zum Wintersemester 2015/16 nicht möglich, weil in diesem Studiengang keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Nach der Immatrikulation können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen für einen konkreten Studiengang müssen Sie direkt an den den Studiengang anbietenden Fachbereich richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechperson am Institut für Psychologie finden Sie hier: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... agnes.html Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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