Sehr geehrte Mitarbeiter,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Immatrikulation für mein Masterstudium. Ich befinde mich derzeit im Ausland aufgrund eines Praktikums und habe mich vorher bei meiner deutschen Krankenkasse abgemeldet. Ich komme zwar bald wieder, schaffe es aber trotzdem nicht fristgerecht einen Bescheid von meiner Krankenkasse zu bekommen. Kann ich den Nachweis der Krankenkasse bis Ende September nachreichen, also nach der Immatrikulationsfrist (alle anderen Unterlagen selbstverständlich fristgerecht)?
Mit freundlichen Grüßen
Laura Timmann