Bearbeitet Einzureichende Unterlagen
Liebes Campus-Center Forum-Team,

ich habe eine Frage zu der Checkliste, die es gibt, die zeigt welche Unterlagen man zu dem Immatrikulationsantrag einreichen muss.

Ein Punkt ist: "Sämtliche Nachweise für die Berechtigung zum
Studium im höheren Fachsemester oder zum
Hauptstudium, die bereits mit der Bewerbung
eingereicht wurden", die sollen alle amtlich Beglaubigt sein.

dazu zählen meiner Meinung:
-Das Transcript of Records
-Eine Bescheinigung, dass ich immatrikuliert bin/war
-Eine Bescheinigung über anrechenabre Leistungen (weil ich einen ähnlichen Studiengang hatte)
(ist die Bescheinigung anrechenbarer Leistungen die Einstufungsbescheinigung? oder wie kann ich diese erhalten?)

Meine Frage ist jetzt, ob ich den Immatrikulationsbescheid meiner alten Uni wirklich brauche?
Oder, ob ich den Exmatrikulationsbescheid auch beglaubigen lassen kann, und ob das dann ausreichend ist?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen,
Mit freundlichen Grüßen,
Mareike Tiede
Re: Einzureichende Unterlagen
Liebe Frau Tiede,

Wenn Sie mir mitteilen, für welchen Studiengang Sie sich beworben haben, kann ich Ihnen sicher weiterhelfen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einzureichende Unterlagen
Ich hab mich für Erziehungs- und Bildungswissenschaft beworben.
Re: Einzureichende Unterlagen
Liebe Frau Tiede,

Für die Einschreibung sind in diesem Fall die Unterlagen, die Sie zu dem Punkt "Sämtliche Nachweise für die Berechtigung zum Studium im höheren Fachsemester oder zum Hauptstudium, die bereits mit der Bewerbung eingereicht wurden" nennen, ausreichend. Die Bescheinigung darüber, dass Sie immatrikuliert waren, ist in jedem Fall erforderlich. Sie erhalten diese von Ihrer vorherigen Hochschule. Als Bescheinigung über anrechenbare Leistungen reicht die Einstufungsbescheinigung aus. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, alle unterlagen rechtzeitig beglaubigen zu lassen, reichen Sie in jedem Fall fristwahrend einfache Kopien der Unterlagen ein und reichen dann die Beglaubigungen umgehend nach. Wichtig ist, dass alle Unterlagen innerhalb der Frist bei der Uni Hamburg eingegangen sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einzureichende Unterlagen
Liebe Frau Schelling,

Die Uni-Kiel möchte mir kein Orignal Exemplar austellen, also ein Exemplar mit Stempel und Unterschrift, was ich beglaubigen lassen könnte.

Mir wurde gesagt, dass das "Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig." ausreichend ist.

Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich die Unterlagen ja übermorgen abgeben muss.
Re: Einzureichende Unterlagen
Liebe Frau Tiede,

Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Bescheinigung darüber, dass Sie immatrikuliert waren, beziehen. In dem Fall ist es in Ordnung, wenn Sie das maschinell erstellte Dokument einreichen - Stempel und Unterschrift sind nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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