Hallo,
meine Frage wäre, ob eine Fortbildung zum Gepr. Handelsassistenten als Vorteil gilt, wenn man sich um ein BWL Studium bewirbt? Werden bestimmte Fächer der Fortbildung während des Studiums anerkannt? Kann man das BWL Studium dadurch verkürzen?
Außerdem habe ich einen Bachelor Abschluss in Germanistik. Kann es sein, dass man von diesem Studium auch Kreditpunkte übertragen kann?
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Peter Kocsis
Liebr Herr Kocsis,
Eine Fortbildung zum Geprüften Handelsassistenten kann ein Vorteil sein, sofern Ihre Durchschnittsnote der Fortbildungsprüfung besser ist als Ihre Abiturnote. Da diese Fortbildung wie das Abitur als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt, können Sie sich alternativ zu einer Bewerbung mit Ihrer Abiturnote auch mit der Note der Fortbildung bewerben. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Gleiches gilt für ein abgeschlossenes Bachelorstudium - auch dies gilt als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Was die Anrechnungsmöglichkeiten von Leistungen aus Ihrer Fortbildung bzw, Ihrem Studium angeht, können wir Ihnen leider keine konkreten Antworten geben, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Leistungen aus einem vorherigen Studium und ggf. auch aus einer Fortbildung können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs BWL anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/studium/ ... ersion.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die Fakultät für Betriebswirtschaft richten. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an der Fakultät für Betriebswirtschaft finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Fortbildung zum Geprüften Handelsassistenten kann ein Vorteil sein, sofern Ihre Durchschnittsnote der Fortbildungsprüfung besser ist als Ihre Abiturnote. Da diese Fortbildung wie das Abitur als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt, können Sie sich alternativ zu einer Bewerbung mit Ihrer Abiturnote auch mit der Note der Fortbildung bewerben. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Gleiches gilt für ein abgeschlossenes Bachelorstudium - auch dies gilt als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Was die Anrechnungsmöglichkeiten von Leistungen aus Ihrer Fortbildung bzw, Ihrem Studium angeht, können wir Ihnen leider keine konkreten Antworten geben, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Leistungen aus einem vorherigen Studium und ggf. auch aus einer Fortbildung können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs BWL anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/studium/ ... ersion.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die Fakultät für Betriebswirtschaft richten. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an der Fakultät für Betriebswirtschaft finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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