Hallo Anoushka7,
Mit einem Magister- oder Masterabschluss sind Sie prinzipiell berechtigt, zu promovieren. Sie sind nicht an die Uni gebunden, an der Sie den Abschluss gemacht haben, sondern können auch an einer anderen Uni promovieren. Ebenso müssen Sie nicht in Ihrem Hauptfach promovieren. Ob Ihr Abschluss Sie zu einer Promotion in einem bestimmten Fach berechtigt, legt die Promotionsordnung des jeweiligen Fachs fest - dies kann an unterschiedlichen Hochschulen für unterschiedliche Fächer unterschiedlich geregelt sein. Die Promotionsordnungen der Fakultäten der Uni Hamburg finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html Das Thema besprechen Sie mit der/dem Professor/in, die/der Ihre Promotion betreut. Eine/n Betreuer/in müssen Sie sich selbst suchen - dazu überlegen Sie sich am besten im Vorwege, in welchem Bereich Sie promovieren möchten und sprechen dann gezielt Professor/innen an, die in diesem Bereich forschen. Auch emeritierte Professor/innen dürfen in der Regel noch eine Promotion betreuen, Frage ist dann nur, ob sie dies noch möchten. In der Regel ist es, wenn Sie eine wissenschaftliche Karriere anstreben, auch ratsamer, eine/n Betreuer/in zu suchen, die/der noch aktiv wissenschaftlich tätig ist, damit Sie in den Wissenschaftsbetrieb eingebunden werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Weg zur Promotion finden Sie hier:
https://www.hra-hamburg.de/promovierend ... hritt.html
Ob Sie für eine Promotion von der Arbeit frei gestellt werden können, entscheidet Ihr Arbeitgeber, hierfür gibt es keine festen Regelungen. Bezüglich der Finanzierung einer Promotion gibt es verschiedenen Modelle. Informationen zu diesen Modellen sind auf der folgenden Seite zusammengefasst:
https://www.hra-hamburg.de/promovierend ... erung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling