Bearbeitet Zweitstudium Bachelor-Note
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich nach dem Abschluss meines Bachelor der Behindertenpädagogik an der Uni HH für ein Zweitstudium der Psychologie bewerben.
Nun frage ich mich ab wann ich das Schreiben meines Bachelors beginnen kann. Ich beginne jetzt erst das 5. Semester, aber möchte bereits sichergehen, dass ich zur Bewerbungsfrist zum kommenden WiSe 18/19 alle Unterlagen zur Verfügung habe.
Eine weitere Frage ist, ob ich mich gleichzeitig für den Master in Behindertenpädagogik bewerben kann, sodass ich nicht Gefahr laufe bei einer Absage ohne Studium zu sein.

Viele Grüße,
AW
Re: Zweitstudium Bachelor-Note
Liebe Ann-Kristin,

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie mit Ihrer Bachelorarbeit beginnen können, legen die Fachspezifischen Bestimmungen des Fachs fest, in dem Sie die Arbeit schreiben. Ich gehe davon aus, dass Sie im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik studieren. Die Fachspezifischen Bestimmungen für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge der Uni Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html

Um sich für ein Zweitstudium Psychologie bewerben zu können, muss Ihr Bachelorstudium nicht vollständig abgeschlossen sein - Sie benötigen dafür keine Unterlagen, die den Studienabschluss nachweisen. Sollten Sie das Studium rechtzeitig zur Bewerbungsfrist zum WiSe 18/19 abgeschlossen haben, hätten Sie allerdings die Möglichkeit, sich mit der Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums zu bewerben. Anderenfalls müssten Sie sich mit Ihrer ursprünglichen Hochschulzugangsberechtigung bewerben.

Eine gleichzeitige Bewerbung für den Bachelorstudiengang Psychologie und den Master Lehramt für Sonderpädagogik ist nicht möglich - hier müssen Sie sich entscheiden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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