Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Immatrikulation für Medizin.
1.) Kann ich auch einen Ausdruck des von hochschulstart.de online zugestellten Zulassungsbescheid dem Immatrikulationsantrag beilegen, oder muss eine Kopie vom per Post zugestellten Bescheid gemacht werden? Die Bescheide sind bis auf die Lochung und den Briefkopf, wo Deutsche Post steht, identisch. Auf hochschulstart.de steht allerdings, dass wenn man auch den zusätzlichen Versand per Post gewählt hat (was bei mir der Fall ist) nur dieser rechtskräftig ist.
2.) Kann ich die Unterlagen per Einschreiben und Rückschein Ihnen zusenden ?
3.) Ist das Heften der Unterlagen zwingend notwendig? Mein Abiturzeugnis ist eine doppelseitig bedruckte DIN A3 Seite. Das Heften mit Heftklammern ist also schwierig...
Lieber Alexander,
1) Ein Ausdruck des online erstellten Zulassungsbescheids reicht für die Immatrikulation aus.
2) Das können Sie tun.
3) Das Heften ist keine Bedingung für Ihre erfolgreiche Immatrikulation, Sie erleichtern uns damit aber die Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Wenn sich die beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses nicht gut heften lässt, können Sie dennoch darauf verzichten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1) Ein Ausdruck des online erstellten Zulassungsbescheids reicht für die Immatrikulation aus.
2) Das können Sie tun.
3) Das Heften ist keine Bedingung für Ihre erfolgreiche Immatrikulation, Sie erleichtern uns damit aber die Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Wenn sich die beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses nicht gut heften lässt, können Sie dennoch darauf verzichten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Ich habe noch eine Frage:
Auf meinem Zulassungsbescheid steht: Frist zur Annahme des Studienplatzes 07.09-14.09.
Heißt es, dass ich erst morgen die Unterlagen in die Post geben kann?
Auf meinem Zulassungsbescheid steht: Frist zur Annahme des Studienplatzes 07.09-14.09.
Heißt es, dass ich erst morgen die Unterlagen in die Post geben kann?
Lieber Alexander,
Sie können die Unterlagen jederzeit in die Post geben - wichtig ist nur, dass diese spätestens am 14.09. an der Uni Hamburg eingehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können die Unterlagen jederzeit in die Post geben - wichtig ist nur, dass diese spätestens am 14.09. an der Uni Hamburg eingehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
ich habe noch eine Frage:
Werden Sie mir mitteilen, ob ich irgendwas vergessen habe bei den Unterlagen, oder nicht?
Ich habe eigentlich alles 10 -mal überprüft, bin aber trotzdem nervös, dass ich irgendwas vergessen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
ich habe noch eine Frage:
Werden Sie mir mitteilen, ob ich irgendwas vergessen habe bei den Unterlagen, oder nicht?
Ich habe eigentlich alles 10 -mal überprüft, bin aber trotzdem nervös, dass ich irgendwas vergessen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Lieber Alexander,
Über fehlende Unterlagen werden Sie in der Regel nicht benachrichtigt. Eine Ausnahme stellen der Krankenversicherungsnachweis und eine eventuell erforderliche Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule dar - hier würden Sie benachrichtigt und zur Nachreichung aufgefordert. Wenn Sie den Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung und den Zulassungsbescheid von hochschulstart.de eingereicht haben, ist Ihre Immatrikulation nicht gefährdet. Ich hoffe, das beseitigt Ihre Nervosität ein bisschen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Über fehlende Unterlagen werden Sie in der Regel nicht benachrichtigt. Eine Ausnahme stellen der Krankenversicherungsnachweis und eine eventuell erforderliche Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule dar - hier würden Sie benachrichtigt und zur Nachreichung aufgefordert. Wenn Sie den Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung und den Zulassungsbescheid von hochschulstart.de eingereicht haben, ist Ihre Immatrikulation nicht gefährdet. Ich hoffe, das beseitigt Ihre Nervosität ein bisschen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
kann ich meine Unterlagen zur Sicherheit ein zweites Mal in der Sprechstunde am Montag einreichen oder nicht?
kann ich meine Unterlagen zur Sicherheit ein zweites Mal in der Sprechstunde am Montag einreichen oder nicht?
Lieber Alexander,
Das können Sie tun.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das können Sie tun.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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