Bearbeitet Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Guten Tag,

ich frage mich, ob die Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht extra für meine Immatrikulation im Studiengang Humanmedizin ausgestellt werden muss.

Da ich für meine Immatrikulation in einen anderen Studiengang im Jahr 2015 bereits eine solche Bescheinigung ausstellen ließ, weiß ich nun nicht, ob ich diese noch für die jetzige Immatrikulation in Medizin verwenden kann.

Oder muss die Bescheinigung speziell für das jetzige Studium ausgestellt bzw. aktueller als die alte sein?


Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Re: Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Hallo masem,

Ihre Frage wurde hier im Forum bereits beantwortet: viewtopic.php?f=6&t=5217

Die Antwort dort gilt nicht nur beim Wechsel vom Bachelor zum Master, sondern grundsätzlich für jeden Wechsel des Studiengangs.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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