Hallo,
für die Bewerbung zum Masterstudiengang Int. Kriminologie kann auch ein ToR ausreichen, sofern man noch kein Abschlusszeugnis besitzt.
Reicht es auch aus, wenn Ihnen das Transcript of Records in nicht-beglaubigter Kopie vorliegt? Natürlich ist das Original des ToR von meinem Prüfungsamt unterschrieben. Aber da diese Unterlagen nicht zurück an mich gesendet werden, wollte ich vorsichtshalber noch einmal nachfragen, inwieweit das ToR vorliegen muss.
Liebe Grüße
Lieber herrw,
Das ToR muss innerhalb der Bewerbungsfrist beim Fachbereich Sozialwissenschaften eingereicht werden. Hier reicht aber eine einfache Kopie, Sie müssen weder das Original einreichen, noch eine beglaubigte Kopie.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ToR muss innerhalb der Bewerbungsfrist beim Fachbereich Sozialwissenschaften eingereicht werden. Hier reicht aber eine einfache Kopie, Sie müssen weder das Original einreichen, noch eine beglaubigte Kopie.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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