Bearbeitet Studienende, Exmatrikulationszeitpunkt, Leistungen nach Endprüfung
Sehr geehrtes CC-Team,
ich werde voraussichtlich zu Beginn des nächsten Semesters meinen Staatsexamensstudiengang mit mündl. Prüfung abschließen (Jura) und frage mich, ob ich dennoch die neue Freizeit für ein oder mehrere Seminare und/oder Sprachkurse an der Uni nutzen kann bzw. ob sie überhaupt anerkannt würden bzw. wann ich exmatrikuliert werde. Für all die schönen Angebote war im Studienalltag keine Zeit, aber gerade Seminarscheine sind ja ggf. weichenstellend für eine eventuelle Promotion.
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
VG
Re: Studienende, Exmatrikulationszeitpunkt, Leistungen nach Endprüfung
Hallo Lexfee,

Wenn Sie das Studium erst im Verlauf des kommenden Semesters abschließen, bleiben Sie für das gesamte Semester immatrikuliert, sofern Sie sich nicht selbst per Antrag exmatrikulieren. Daher haben Sie auch die Möglichkeit, in diesem Semester noch Sprachkurse und andere außercurriculare Angebote zu besuchen. Bei curricular eingebundenen Seminaren hängt die Möglichkeit des Besuchs davon ab, ob der anbietende Bereich es erlaubt, dass Sie an den Seminaren teilnehmen, obwohl Sie schon alle für Ihr Studium erforderlichen Leistungen erbracht haben. Wenn Ihr Zeugnis schon zu Beginn des Semesters erstellt wird, werden diese zusätzlichen Leistungen im Zeugnis aber natürlich nicht vermerkt. Sie können z.B. für Sprachkurse aber natürlich dennoch Teilnahmebescheinigungen erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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