Hallo J.G.,
Wenn Sie sich nicht zurückmelden, reicht das für die Exmatrikulation aus. Sofern Sie aber möchten, dass auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung als Grund der Exmatrikulation Ihr Abschluss und nicht eine fehlende Rückmeldung vermerkt ist, sollten Sie sich per Antrag exmatrikulieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Guten Tag Frau Schelling,
bei meiner gewünschten Exmatrikulation zum Ende des Semesters aber mit zwei verbleibenden Prüfungen, welchen Grund gebe ich in dem Formular für die Exmatrikulation an?
Beste Grüße
J.G.
bei meiner gewünschten Exmatrikulation zum Ende des Semesters aber mit zwei verbleibenden Prüfungen, welchen Grund gebe ich in dem Formular für die Exmatrikulation an?
Beste Grüße
J.G.
Hallo J.G.,
Eine fehlende Rückmeldung reicht für die Exmatrikulation aus. Sie können sich aber auch per Antrag exmatrikulieren: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation In diesem Fall erhalten Sie, wenn Sie nach dem Abschluss eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Service für Studierende einreichen eine Exmatrikulationsbescheinigung, in der als Grund "Abschluss des Studiums" und nicht "fehlende Rückmeldung" vermerkt ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine fehlende Rückmeldung reicht für die Exmatrikulation aus. Sie können sich aber auch per Antrag exmatrikulieren: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation In diesem Fall erhalten Sie, wenn Sie nach dem Abschluss eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Service für Studierende einreichen eine Exmatrikulationsbescheinigung, in der als Grund "Abschluss des Studiums" und nicht "fehlende Rückmeldung" vermerkt ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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