Bearbeitet Anerkennung von Studium USA?
Hallo,

ich bin nun schon fast 44 Jahre alt und habe ursprünglich Grundschullehramt in Kassel studiert, jedoch vor über 20 Jahren und nicht zu Ende gebracht. Ich bin gebürtige Amerikanerin und bin damals in die USA gezogen, wo ich nochmals in New Orleans auf Bachelor studiert habe, jedoch von vorne begonnen mit 'Elementary Education' . Nach zwei Jahren habe ich das beendet mit der Hoffnung, in Deutschland mein Studium zu Ende bringen zu können. Leider war Deutschland damals noch nicht auf das Bachelorverfahren umgestellt und konnte mit meinen Transkripts nichts anfangen :-( Somit habe ich trotzdem an englischen Privatschulen angefangen zu unterrichten und über die Jahre sehr viel Erfahrung gesammelt. Dann die Erzieherausbildung berufsbegleitend abgeschlossen.

Mittlerweile arbeite ich an einer Grundschule als Erzieherin und merke wie sehr mir das unterrichten liegt und ich sehr gerne z.B. in den Fächern Englisch, meinen Einsatz bieten möchte.

Meine Überlegung ist also, evtl. auch mit fast 44 Jahren, zwei eigenen Kindern, mein Studium doch noch zu Ende zu bringen und als Lehrerin angestellt zu werden! Würde aber sehr gerne Anerkennung für meine Jahre in den USA bekommen und habe ja da auch Nachweise.

Wäre sehr froh über Antwort diesbezüglich.

Vielen Dank

A. Buchanan
Re: Anerkennung von Studium USA?
Liebe Frau Buchanan,

ein „Quereinstieg“ in ein Lehramtsstudium ist einfach so nicht möglich.

Welche Lehramtsstudiengänge an der Uni Hamburg angeboten werden, finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... innen.html. Von Ihren Beschreibungen her, passt der Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I am besten. Den Aufbau für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ml#1844237. Eine Bewerbung für einen Lehramtsstudiengang ist stets nur zum Wintersemester innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) an der Uni Hamburg möglich. Allgemeine Informationen zur Bewerbung für einen Lehramtsstudiengang finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html.

Gegebenenfalls wäre in Ihrer Situation auch eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich, für das Unterrichtsfach Englisch werden aber in der Regel keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten.

Sie können sich aber als Studienanfängerin an der Uni Hamburg bewerben.

Wenn Sie sich als Studienanfänger/in an der Uni Hamburg beworben haben und einen Studienplatz erhalten, können Ihnen nach der Einschreibung Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind.
Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Als internationale Studieninteressierte (sofern Sie nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen) müssen Sie bei der Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation ebenfalls in der Bewerbungsfrist einreichen. Bei der Vorprüfungsdokumentation wird geprüft, ob Ihre Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland beziehungsweise für Ihren gewünschten Studiengang anerkannt ist. Weitere Informationen dazu und welche Unterlagen eingereicht werden müssen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/vpd. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Vorprüfungsdokumentation in der Regel ca. 4 Wochen dauert.

Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Weitere Informationen zu den Deutschkenntnissen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse. Eine Übersicht aller an der Uni Hamburg anerkannten Sprachzertifikate finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse#2930438.


Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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