Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen, ich reiche meine Masterarbeit als letzte Prüfungsleistung Ende September 2015 ein und die Korrektur sowie die Anfertigung der Zeugnisse dauert noch bis in das Wintersemester 15/16 hinein (z.B. bis Dezember 2015). Kann ich mich dann noch für das ganze WIntersemester 15/16 einschreiben (d.h. bis März 2016) oder werde ich zu irgendeinem Zeitpunkt automatisch exmatrikuliert?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen